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11.304 · Standesinitiative · 2011-04-04

Erledigt

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Luzern folgende Standesinitiative ein:

Den eidgenössischen Räten wird beantragt, das Verkehrshaus der Schweiz durch die Abgeltung der Kosten mittels Leistungsverträgen mit dem Bund längerfristig und nachhaltig zu unterstützen, und zwar dadurch:

- dass die Bundesfinanzhilfe von jährlich 2,9 Millionen Franken ab 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2015 an die Sammlung der Stiftung Verkehrshaus der Schweiz budgetiert und vertraglich zugesichert wird;

- dass Investitionsbeiträge des Bundes an das Verkehrshaus der Schweiz auch in Zukunft geleistet werden;

- dass ab 2014 die Betriebsbeiträge für die bisherigen Finanzhilfeempfänger im Bereich Museen und Sammlungen Dritter von nationalem Interesse nicht reduziert werden.

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