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Fehlende Information der GPK über 1,5 Millionen Franken Lösegeldzahlungen im Fall Libyen

11.5173 · Fragestunde. Frage · 2011-03-14

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Gemäss dem Präsidenten der GPK des Ständerates soll das EDA rechtlich gar nicht verpflichtet gewesen sein, die GPK über die Lösegeldzahlungen an Hannibal Ghadaffi - trotz Nachfrage - zu informieren.

  • Wie war der Ablauf zwischen EDA und GPK?
  • Wurde durch die GPK Auskunft verlangt über allfällige Lösegeldzahlungen?
  • Auf welche rechtlichen Grundlagen stützt sich diese Informationsverweigerung durch das EDA?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.