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11.5294 · Fragestunde. Frage · 2011-06-14

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Diverse Zeitungen berichteten, der Bundesrat wolle mit dem Alkoholgesetz eine Lenkungsabgabe auf Alkohol einführen.

1. Trifft dies zu? Wenn ja, warum war diese Abgabe nicht Teil der Vernehmlassungsvorlage?

2. Gibt es eine verfassungsmässige Kompetenz für eine solche Abgabe?

3. Warum sollen nun wieder Schattensteuern eingeführt werden, nachdem mit der Mehrwertsteuer die Taxe occulte doch beseitigt werden sollte?

4. Würde diese Abgabe wieder zurückerstattet, oder ginge der Ertrag in die Bundeskasse?