11.5489 · Fragestunde. Frage · 2011-12-07
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Verteilschlüssel zur Verteilung von Asylsuchenden an die Kantone ist in Artikel 21 der Asylverordnung 1 geregelt. Die Zuweisungsquote des Bundes für den Kanton Aargau wird nach unten korrigiert.
- Heisst das, dass die Verordnung vom Bundesrat abgeändert wurde?
- Wie ist es sonst möglich, eine Änderung des Verteilschlüssels vorzunehmen?
Der Kanton Aargau muss weniger Asylsuchende vom Bund aufnehmen.
- Welche anderen Kantone werden folglich mehr Asylsuchende aufnehmen müssen?
- Plant er, bald die Verteilschlüssel generell zu revidieren?