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12.316 · Standesinitiative · 2012-08-22

Erledigt

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Wallis folgende Standesinitiative ein:

Die Bundesversammlung wird ersucht, im Bundesgesetz betreffend die elektrischen Schwach- und Starkstromanlagen den Grundsatz zu verankern, dass Stromleitungen immer erdverlegt werden, wenn dies technisch möglich ist und wenn ein dichtbesiedeltes Gebiet oder eine schützenswerte Landschaft betroffen ist.

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