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12.426 · Parlamentarische Initiative · 2012-04-26

Erledigt

Wortlaut

Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates arbeitet eine Änderung des Strafbehördenorganisationsgesetzes aus, die vorsieht, dass:

- die Strafkammern in besonderen Fällen im Rahmen von Artikel 36 Absatz 2 StBOG in der Besetzung mit drei Richtern oder Richterinnen urteilen können;

- das Gericht für die Kammern Vizepräsidenten bzw. -präsidentinnen wählen kann.

Eine Präsidialzulage von 5000 Franken wird in der Richterverordnung geregelt.