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12.433 · Parlamentarische Initiative · 2012-05-10

Erledigt

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reicht die Spezialkommission Legislaturplanung des Ständerates folgende parlamentarische Initiative ein:

Das Parlamentsgesetz wird wie folgt geändert:

1. An der Legislaturplanung können keine Änderungen mehr vorgenommen werden.

2. Sie bildet Gegenstand einer Debatte, und die Bundesversammlung nimmt davon Kenntnis.

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