13.305 · Standesinitiative · 2013-03-13
Erledigt
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Neuenburg folgende Standesinitiative ein:
Die Bundesversammlung wird aufgefordert, das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen und Invalidenvorsorge wie folgt zu ändern:
Art. 71
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Abs. 1bis
Immobilienanlagen können bis zu 50 Prozent der Investitionen ausmachen.
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