13.403 · Parlamentarische Initiative · 2013-02-15
Parlament
Erledigt
Wortlaut
Die Zugriffsrechte für die Ratsmitglieder sind auf die Beratungsgegenstände gemäss Artikel 6 Absatz 4 der Parlamentsverwaltungsverordnung auszuweiten. Der Bundesversammlung sind die notwendigen Anpassungen der Rechtsgrundlagen zu unterbreiten.