13.5292 · Fragestunde. Frage · 2013-09-10
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Kürzlich hat das Seco einem Unternehmen aus Flums/SG verboten, einen Sessellift für ein nordkoreanisches Skigebiet herzustellen. Begründung: Skilifte seien Luxusgüter.
1. Stützt sich der Sanktionsentscheid auf die Resolution 1718 der 5551. Sitzung des Uno-Sicherheitsrates?
2. Ist Schneesport für den Bundesrat ein "Luxus"?
3. Ist der Export von Luxusgütern wie Golf- und Tennisausrüstungen ebenfalls verboten?
4. Wäre es erlaubt, einen Skilift oder Skiausrüstungen nach Nordkorea zu verschenken?