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13.5292 · Fragestunde. Frage · 2013-09-10

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Kürzlich hat das Seco einem Unternehmen aus Flums/SG verboten, einen Sessellift für ein nordkoreanisches Skigebiet herzustellen. Begründung: Skilifte seien Luxusgüter.

1. Stützt sich der Sanktionsentscheid auf die Resolution 1718 der 5551. Sitzung des Uno-Sicherheitsrates?

2. Ist Schneesport für den Bundesrat ein "Luxus"?

3. Ist der Export von Luxusgütern wie Golf- und Tennisausrüstungen ebenfalls verboten?

4. Wäre es erlaubt, einen Skilift oder Skiausrüstungen nach Nordkorea zu verschenken?