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13.5300 · Fragestunde. Frage · 2013-09-10

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Die Nationale Ethikkommission hat die Problematik der Intersexualität aufgegriffen. Es geht dabei um Personen, deren biologisches Geschlecht bei der Geburt nicht eindeutig als weiblich oder männlich bestimmbar ist. Die Kommission schlägt vor, diesen Personen die Möglichkeit zu geben, ihre Geschlechtszugehörigkeit zu gegebener Zeit selbst zu wählen.

1. Ist der Bundesrat bereit, Massnahmen zu ergreifen, mit denen der administrative Aufwand reduziert wird, der im Falle einer Geschlechtsänderung bei den Zivilstandsbehörden entsteht?

2. Hat der Bundesrat vor, die Verwaltungsstellen so zu sensibilisieren, dass keine Stigmatisierung der betreffenden Personen stattfindet?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.

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