13.5488 · Fragestunde. Frage · 2013-11-27
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Gemäss Mitteilung des EDI vom 27. September 2013 plant der Bundesrat, 200 Millionen Franken zugunsten der Grundversorger innerhalb des Tarmed gegenzufinanzieren.
Laut Artikel 43 Absatz 4 KVG ist auf eine betriebswirtschaftliche Bemessung und eine sachgemässe Tarifstruktur zu achten.
- Hat das EJPD Kenntnis vom angekündigten Eingriff in die Tarmed-Tarifstruktur?
- Wie beurteilt das EJPD diesen Eingriff aus juristischer Sicht unter Würdigung der massgeblichen Bestimmungen des KVG (insbesondere Art. 43 Abs. 4 KVG)?