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14.3139 · Motion · 2014-03-19

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, Vorkehrungen zur Einführung einer Deklarationspflicht für Nanopartikel in Lebensmitteln und Kosmetika zu treffen.

Begründung

Die Nanotechnologie birgt Chancen, aber auch Risiken. Die Schweizerische Unfallversicherung Suva schreibt dazu: "Die rasante Entwicklung der Nanotechnologie hat auch Auswirkungen auf den Gesundheitsschutz. Die Nanotechnologie verspricht einen bedeutenden Nutzen, von ihr können aber auch Gefahren ausgehen. Trotz weltweit intensiver Forschung ist eine abschliessende Bewertung der Gefährdungen zurzeit nicht möglich. Es gibt jedoch Hinweise, dass von Nanomaterialien unter bestimmten Umständen gesundheitliche Schädigungen ausgehen können."

Nanopartikel können via Atemwege, durch Verschlucken oder auch über die Haut (bei Hautverletzungen) in den menschlichen Körper gelangen. Seit Juli 2013 müssen in der EU alle Kosmetikartikel die verwendeten Nanopartikel in der Inhaltsstoffliste aufführen, ab Ende 2014 auch alle Lebensmittel. In der Schweiz gibt es bis heute noch keine Deklarationspflicht für Nanopartikel in Lebensmitteln und Kosmetika. Eine Deklarationspflicht bringt mehr Transparenz. Das ist auch mit Blick auf den Konsumentenschutz wünschenswert, gerade für sensible Bereiche wie Lebensmittel oder Kosmetika.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

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