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14.5064 · Fragestunde. Frage · 2014-03-05

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Die Praxis des humanitären Visums zum Schutz Bedrohter weist gravierende Mängel auf (vgl. Fall P. Andemariam):

- der Zugang zu den Botschaften ist oft nicht gewährleistet;

- die generelle Annahme, dass bei Aufenthalt in einem Drittstaat kein Schutzbedürfnis mehr bestehe, ist falsch;

- die Gefährdungssituation der Betroffenen wird oft nicht fachmännisch und in der nötigen Tiefe abgeklärt;

- ablehnende Entscheide werden nicht individuell begründet.

Wie gedenkt der Bundesrat diese Mängel zu beheben?