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14.5283 · Fragestunde. Frage · 2014-06-11

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

In seinem Urteil vom 7. April 2014 hat das Bundesverwaltungsgericht im Zusammenhang mit der Festsetzung der Base Rates im Luzerner Kantonsspital festgehalten, dass mehrere Bestimmungen der KVV und der VKL für eine kohärente Umsetzung der neuen Spitalfinanzierung nicht präzise genug seien.

Wann und auf welche Weise gedenkt der Bundesrat die Bestimmungen der VKL so zu revidieren und zu vervollständigen, dass für eine konsequente Anwendung der DRG alle Kostenarten bestimmt und genau festgelegt sind?