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14.5439 · Fragestunde. Frage · 2014-09-17

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Um einen Prämienrabatt zu erhalten, verpflichten sich die Versicherten im Modell Callmed, vor einem Arztbesuch eine telefonische Erstberatung einzuholen.

1. Ist es normal, dass es im Streitfall Sache der versicherten Person ist, den Beweis für ihren Anruf zu erbringen?

2. Welche konkreten Beweise können verlangt werden?

3. Wenn die versicherte Person diesen Beweis nicht erbringen kann, kann die Krankenkasse verlangen, dass sie rückwirkend auf den 1. Januar die Standardprämien bezahlt?

4. Werden die Rechte der Versicherten in diesem Modell genügend berücksichtigt und geschützt?

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