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15.074 · Geschäft des Bundesrates · 2015-11-11

Finanzdepartement

Erledigt

Zusammenfassung

Botschaft vom 11. November 2015 zur Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Albanien

Ausgangslage

Medienmitteilung des Bundesrates vom 11.11.2015

Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Albanien

Der Bundesrat hat heute die Botschaft zur Revision des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) mit Albanien verabschiedet und sie den eidgenössischen Räten zur Genehmigung vorgelegt.

Die Schweiz und Albanien haben am 9. September 2015 in Tirana ein Änderungsprotokoll zum DBA auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen unterzeichnet. Nebst der neuen Bestimmung über den Informationsaustausch in Steuersachen konnte das Abkommen auch in anderen Punkten an die heutige Abkommenspolitik der Schweiz angepasst werden. Insbesondere stellt die Aufnahme einer Schiedsklausel die Vermeidung der Doppelbesteuerung sicher. Bei den Lizenzgebühren sieht eine Evolutivklausel vor, dass allenfalls künftig mit einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) getroffene vorteilhaftere Vereinbarungen Albaniens auch für die Schweiz gelten. Schliesslich verhindert eine Klausel gegen Missbrauch, dass die Vorteile des Abkommens von Personen genutzt werden, die keinen Anspruch darauf haben.Die Kantone und die interessierten Wirtschaftsverbände haben das Abkommen begrüsst. Die Schweiz hat insgesamt 52 Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, die den internationalen Standard in Sachen Informationsaustausch erfüllen; 41 davon sind in Kraft.

Verhandlungen

Debatte im Nationalrat, 08.03.2016

Nationalrat heisst bilaterale Abkommen in Steuersachen gut

(sda) Der Nationalrat hat am Dienstag Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Liechtenstein und Oman genehmigt sowie Steuerinformationsabkommen mit den zentralamerikanischen Kleinstaaten Belize und Grenada. Zudem hiess er Änderungen an den bestehenden DBAs mit Norwegen und Albanien gut.

"Doppelbesteuerungsabkommen sind ein wichtiges Mittel der Steuerpolitik", sagte Kommissionssprecherin Petra Gössi (FDP/SZ). Sie dienten dazu, Steuerkonflikte zu vermeiden. Die Kommission beantragte die Genehmigung aller Abkommen. Die grosse Kammer folgte dieser Empfehlung und nahm alle Anträge an, nur die SVP stimmte jeweils mehrheitlich dagegen.