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15.5269 · Fragestunde. Frage · 2015-06-03

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

- Welche gesetzlichen Grundlagen rechtfertigen die Veröffentlichung der Namen von allfälligen Steuersündern aus der EU durch die Eidgenössische Steuerverwaltung?

- Wer hat dazu den Auftrag gegeben?

- Welche Absicht wird damit verfolgt?

- Gilt in dieser Angelegenheit die Unschuldsvermutung nicht?