15.5269 · Fragestunde. Frage · 2015-06-03
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
- Welche gesetzlichen Grundlagen rechtfertigen die Veröffentlichung der Namen von allfälligen Steuersündern aus der EU durch die Eidgenössische Steuerverwaltung?
- Wer hat dazu den Auftrag gegeben?
- Welche Absicht wird damit verfolgt?
- Gilt in dieser Angelegenheit die Unschuldsvermutung nicht?