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Veröffentlichung der Namen allfälliger Steuersünder aus der EU durch die Eidgenössische Steuerverwaltung

15.5269 · Fragestunde. Frage · 2015-06-03

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

  • Welche gesetzlichen Grundlagen rechtfertigen die Veröffentlichung der Namen von allfälligen Steuersündern aus der EU durch die Eidgenössische Steuerverwaltung?
  • Wer hat dazu den Auftrag gegeben?
  • Welche Absicht wird damit verfolgt?
  • Gilt in dieser Angelegenheit die Unschuldsvermutung nicht?