16.5234 · Fragestunde. Frage · 2016-06-06
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Personen mit EU-Wohnsitz, die ein Auto in der Schweiz mieten und es hier zurückbringen, dürfen das Land mit dem Auto nicht verlassen. Die EU hat den Zollkodex präzisiert.
1. Gelten die bilateralen Vereinbarungen zwischen der Schweiz und den Nachbarländern, wonach man sich mit einem gemieteten Auto bis acht Tage in einem EU-Land aufhalten kann, nicht mehr?
2. Was gedenkt der Bundesrat zu tun, um diesen Missstand zu beheben?
3. Welche dringlichen Massnahmen bieten sich im Hinblick auf den Sommertourismus an?