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Welche demokratischen Schritte stehen im Bewerbungsverfahren und bei der Durchführung der Olympischen Winterspiele 2026 offen? Welche Garantien werden gefordert?

17.3202 · Interpellation · 2017-03-16

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Erledigt

Wortlaut

Der Exekutivrat von Swiss Olympic hat beschlossen, mit dem Projekt "Sion 2026. Die Spiele im Herzen der Schweiz" für die Olympischen Winterspiele 2026 zu kandidieren - ein Entscheid, der im April vom Sportparlament bestätigt werden soll.

In seiner Mitteilung vom Dezember 2016 gab der Bundesrat an, dass für seine Zusage "die Unterstützung der Bevölkerung in den betroffenen Regionen und Gemeinden von zentraler Bedeutung" sei. Jedoch wurden die Entscheide, die Kandidatur zu unterstützen, und die damit zusammenhängenden finanziellen Zusicherungen allein von den Staatsräten der betreffenden Kantone getroffen und unterstehen nicht dem Referendum. Wie gedenkt der Bundesrat sich der Unterstützung der betroffenen Bevölkerungsteile zu versichern?

Der Exekutivrat und das Sportparlament von Swiss Olympic haben eine wichtige Entscheidbefugnis. Welche demokratische Grundlage berechtigt sie dazu?

Der Beitrag des Bundes zu dieser Kandidatur wird im Herbst Gegenstand einer Botschaft sein. Welche Etappen der Unterstützung durch den Bund werden dem Referendum unterstellt?

Das Projekt "Sion 2026" sagt ausdrücklich, dass "der hypothetische Rückzug eines der vier Kantone im Verlauf der Kandidatur das Projekt nicht gefährden und darüber hinaus nicht ausschliessen würde, dass gewisse Anlagen ohne kantonale oder kommunale Beteiligung genutzt werden könnten". Ist diese Einstellung vereinbar mit dem Wunsch des Bundesrates, die Spiele nur mit Unterstützung der Bevölkerung stattfinden zu lassen?

Der Bundesrat gibt ausserdem an, dass er die finanzielle Machbarkeit des Projekts abklären wird. Nachdem die Organisation der Olympischen Spiele stets mit einer massiven Überschreitung des Budgets einhergegangen ist: Welche Garantien gedenkt die Schweiz von Swiss Olympic einzufordern, damit keine Budgetüberschreitungen vorkommen? Sind Defizitgarantien vorgesehen, und wird ein Verteilschlüssel zwischen dem Bund, den Kantonen und allenfalls den Gemeinden festgelegt, um ein Defizit zu decken?

Ist der Bundesrat der Ansicht, dass trotz der in der Alpenregion stärkeren Klimaerwärmung die Zukunft des Tourismus im Wintersport liegt? Befürchtet er nicht, dass die Ausrichtung der Olympischen Spiele die nötigen Anpassungen im Bergtourismus aufhält?

Das Internationale Olympische Komitee kann Änderungen am Projekt verlangen, die die Nachhaltigkeitsziele infrage stellen könnten. Wäre der Bundesrat bereit, seine Unterstützung zu entziehen, wenn gewisse Kriterien nicht mehr erfüllt werden?

Stellungnahme des Bundesrates

Gestützt auf eine Aussprache zu den Olympischen Winterspielen 2026 hat der Bundesrat im Dezember 2016 festgehalten, dass die Unterstützung der Bevölkerung in den betroffenen Regionen und Gemeinden eine zentrale Voraussetzung für eine Bundesunterstützung ist. Im Rahmen des weiteren Prozesses wird daher die Bevölkerung in geeigneter Weise einzubeziehen sein. Eine Kandidatur wird vor dem IOK nur Bestand haben, wenn glaubhaft nachgewiesen werden kann, dass die betroffene Bevölkerung die Durchführung von Olympischen Winterspielen unterstützt.

Die Fragen beantwortet der Bundesrat wie folgt:

Swiss Olympic ist ein dem Privatrecht unterstellter Verein. In den Statuten sind Wahl, Zusammensetzung und Kompetenzen der Vereinsorgane klar geregelt. Die Entscheide zur Weiterbearbeitung der Kandidatur von Sion 2026 wurden statutengemäss getroffen. Der Bundesrat sieht keinen Anlass, sich zur Legitimität der von Swiss Olympic getroffenen Entscheide zu äussern.

Nach dem aktuellen Zeitplan wird Swiss Olympic dem Bundesrat bis Ende Juli 2017 ein Gesuch um Unterstützung der Durchführung der Olympischen Winterspiele 2026 in Sion zukommen lassen. Sofern der Bundesrat zum Schluss kommt, dass ein überzeugendes und finanziell tragfähiges Konzept für die Durchführung vorliegt, wird er eine Botschaft zuhanden der eidgenössischen Räte ausarbeiten. Zu dieser Botschaft wird im Winter 2017/18 eine Vernehmlassung durchgeführt. Gestützt auf die Ergebnisse dieser Vernehmlassung wird der Bundesrat gegebenenfalls im Mai 2018 dem Parlament die definitive Vorlage unterbreiten.

Für den Bundesrat ist es eine unabdingbare Voraussetzung, dass die Bevölkerung in den betroffenen Kantonen und Gemeinden das Olympiaprojekt unterstützt, wobei sich die Form der Unterstützung nach den einschlägigen Bestimmungen des kantonalen und kommunalen Rechts richtet. Auf Bundesebene ist keine Abstimmung vorgesehen, da Finanzbeschlüsse der Bundesversammlung nicht dem Referendum unterstehen. Anders würde es sich verhalten, falls die Bundesversammlung ein Gesetz über die Durchführung der Olympischen Spiele fordern und rechtzeitig verabschieden sollte.

Der Bundesrat wird im Rahmen der finanziellen Überprüfung der Machbarkeit von Olympischen Winterspielen Sion 2026 sicherstellen, dass die Budgetzahlen solide berechnet werden und ausreichend Reserven eingeplant sind. Damit soll ein defizitärer Abschluss der Veranstaltung verhindert werden. Sollte die Veranstaltung dennoch mit einem Defizit abschliessen, trägt in erster Linie das Organisationskomitee die Verantwortung. Eine allfällige Defizitbeteiligung des Bundes, der Host City und der Standortkantone wird im Rahmen der Botschaft zur Unterstützung der Winterspiele 2026 zu klären sein. Dazu wird ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt.

Der Bundesrat ist sich des Klimawandels und der damit verbundenen Auswirkungen auf den Wintertourismus bewusst. Entsprechend wird von den Projektträgern ein umfassendes Nachhaltigkeitskonzept erwartet, das neben den Auswirkungen auf die Umwelt auch differenziert die unterschiedlichen positiven und negativen Auswirkungen auf die Wirtschaft und Gesellschaft aufzeigt. In diesem Zusammenhang ist insbesondere auch der langfristige Mehrwert aufzuzeigen, den Olympische Winterspiele für die Tourismusförderung, die Entwicklung des Berggebietes und die Sportförderung darstellen.

Der Bundesrat wird nach einem allfälligen Zuschlag der Olympischen Winterspiele 2026 an Sion darauf achten, dass die Spielregeln nicht geändert und die in der Botschaft an das Parlament formulierten Rahmenbedingungen eingehalten werden.

Antwort des Bundesrates.

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