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17.3238 · Interpellation · 2017-03-17

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Erledigt

Wortlaut

Immer wieder wird aus zivildienstkritischen Kreisen behauptet, dass die Anzahl Zulassungen zum Zivildienst die Bestände der Armee gefährde. Solche Aussagen kommen unter anderem auch vom Chef der Armee Philippe Rebord. Auf dieser Grundlage wird die politische Diskussion geführt. Deshalb ist es wichtig, dass dabei Klarheit besteht.

1. Wie ist die Lage in Anbetracht der Umsetzung der WEA in der Zukunft zu beurteilen?

2. Wie hoch sind die Abgänge aus der Armee durch Übertritte zum Zivildienst im Vergleich zu den Abgängen aufgrund von Neubeurteilungen der Tauglichkeit vor, während und nach der RS?

3. Ist es die Aufgabe vom Chef der Armee, über das Dienstpflichtmodell der Schweiz zu urteilen?

4. Falls die Bestände tatsächlich gefährdet sind, würde eine Senkung der Anzahl Zulassungen zum Zivildienst die Armeebestände im gleichen Mass erhöhen oder zu mehr Abgängen auf dem "blauen Weg" (Untauglichkeit aufgrund psychischer Probleme) führen?

5. Welche Konsequenzen zog die Armee aus den Resultaten des Berichtes über die Ergebnisse Gespräch Zivildienstgesuch (GZG) und Motivevaluation Zivildienstgesuchsteller (MZG) aus dem Jahr 2014?

Begründung

Die Behauptung, dass die Zulassungen zum Zivildienst die Bestände der Armee gefährden, wurde in der Vergangenheit bereits durch verschiedene Berichte des Bundesrates (2010, 2012, 2014) widerlegt. Auch der im Juli 2016 veröffentlichte Bericht der Studiengruppe Dienstpflichtsystem kam zum Schluss, dass es nicht nötig ist, Massnahmen zu ergreifen, um die Abgänge zum Zivildienst zu minimieren. Auch in Anbetracht von Abbildung 3 in Kapitel 2.1.2 des Berichtes der Studiengruppe Dienstpflichtsystem stellt sich die Frage, ob es wirklich die Abgänge zum Zivildienst sind, welche die Bestände der Armee massgeblich beeinflussen.

Das VBS berichtet im Februar 2017 zudem, dass die Zahlen der geleisteten Diensttage in der Armee 2016 im Vergleich zum Jahr 2015 zugenommen haben.

In einem Bericht vom VBS aus dem Jahr 2014 (Bericht über die Ergebnisse Gespräch Zivildienstgesuch und Motivevaluation Zivildienstgesuchsteller) wird dargelegt, dass die Abgänge von ausexerzierten Rekruten zum Zivildienst je nach RS sehr unterschiedlich hohe Zahlen aufweisen. In der politischen Diskussion wird dafür oft der Attraktivität des Zivildienstes die Schuld gegeben, obwohl der Bericht zum Schluss kommt, dass die Führungsqualität in den verschiedenen Rekrutenschulen überprüft werden müsste.

Stellungnahme des Bundesrates

Für den Bundesrat ist es ein zentrales Anliegen, dass die Armeebestände gesichert sind. Nur so können die sicherheitspolitisch geforderten Leistungen erbracht werden.Der Bundesrat beantwortet die Fragen wie folgt:

1. Mit Umsetzung der WEA und einer auf neun Jahre verkürzten Dienstpflicht benötigt die Armee zur Sicherung der Bestände jährlich 18 000 ausgebildete Rekruten, aber nur unter der Voraussetzung, dass nicht mehr als 1,5 Prozent der Armeeangehörigen infolge Abgang wegen Untauglichkeit in den Zivildienst, Todesfall usw. vorzeitig ausscheiden. In den Jahren 2014/15 und 2015/16 gab es 17 561 bzw. 17 499 fertig ausgebildete Rekruten, im Jahr 2016/17 waren es 18 195.

Im Jahr 2016/17 zeigten die ersten Massnahmen der Armee zur Reduzierung der Abgänge aus medizinischen Gründen Wirkung; der Beweis für eine Trendwende muss jedoch noch erbracht werden. In diesen Jahren überschritten die jährlichen Abgänge jedoch 1,5 Prozent (2014/15: 2,7 Prozent, 2015/16: 2,87 Prozent, 2016/17: 2,82 Prozent). Diese Befunde lagen noch nicht vor, als der Bundesrat 2014 den dritten Bericht zu den Auswirkungen der Tatbeweislösung beim Zivildienst guthiess. Auf einer Grundlage von 17 500 Rekruten jährlich und einem Abgangssatz von 2,8 Prozent geht die Armee im Jahr 2023 von einem Effektivbestand von 128 000 aus. Für die Sicherstellung eines Soll-Bestands von 100 000 ist aber ein maximaler Effektivbestand von 140 000 nötig.

Der Bundesrat hat zur Kenntnis genommen, dass VBS und WBF die Situation der Zu- und Abgänge der Armee als ernst beurteilen. Er weiss, dass die beiden Departemente gemeinsam weitere Massnahmen ergreifen bzw. prüfen. Es geht namentlich darum, die Tauglichkeitsquote zu stabilisieren (64 bis 67 Prozent), die medizinisch bedingten Entlassungen aus den Rekrutenschulen zu verringern und die Wechsel in den Zivildienst zu reduzieren. Die Wirksamkeit dieser Massnahmen ist jedoch zurzeit schwierig einzuschätzen, da grundsätzlich mehrere Jahre benötigt werden, damit sich Massnahmen dieser Art auf die Armeebestände auswirken.

2. Die Abgänge verteilen sich wie folgt:

Vor RS (nach Rekrutierung)201120122013201420152016Medizinische Abgänge782893795772701858Abgänge zu Zivildienst206624562488278926692872Total284833493283356133703730

Nach Beginn der RS 201120122013201420152016Medizinische Abgänge (Rund 15 Prozent der Personen, welche von der Rekrutenschule aus medizinischen Gründen abgehen, beenden sie zu einem späteren Zeitpunkt.)352535053065296129332660Abgänge zu Zivildienst1090807874808903926Total461543123939376938363586

Nach absolvierter RS201120122013201420152016Medizinische Abgänge199419511823163215651528Abgänge zu Zivildienst151418762061216022642371Total350838273884379238293899

Über sämtliche Kategorien betrachtet, steigen seit 2012 die Abgänge in den Zivildienst kontinuierlich an, während die medizinischen Abgänge seit 2013 generell rückläufig sind.

3. Aus dem Dienstpflichtmodell ergeben sich die wesentlichen Rahmenbedingungen für die Alimentierung der Armee, für die der Chef der Armee verantwortlich ist. Deshalb ist es für den Bundesrat nachvollziehbar, dass sich der Chef der Armee zum Dienstpflichtmodell äussert. Wie alle Mitarbeitenden des Bundes muss auch er seinem Arbeitgeber gegenüber loyal bleiben.

4. Der Zivildienst ist einer mehrerer Faktoren, die Einfluss auf die Armeebestände haben. Im Falle sinkender Zulassungen zum Zivildienst wäre es indessen hypothetisch, einen linearen kausalen Zusammenhang mit der Zahl der aus psychischen Gründen Untauglichen herzustellen. Deshalb kann der Bundesrat dazu nichts sagen.

5. Gemäss Schlussbericht über die Ergebnisse Gespräche Zivildienstgesuch (GZG) und Motivevaluation Zivildienstgesuchsteller (MZG) sind für die Einreichung eines Gesuchs klare Muster erkennbar. Die Motivevaluation ergab, dass unter anderem mangelnde Motivation, zivile Faktoren wie die Vereinbarkeit von Beruf bzw. Ausbildung und Militärdienst sowie militärkontextuelle Faktoren wie Verpflichtung zur Kaderlaufbahn, wenig Wissenstransfer für das Zivilleben, Wartezeiten, Kommunikation und Führungsstil Hauptgründe für die Gesucheinreichung waren. Dazu und auch zur Senkung der medizinischen Entlassungen aus der Rekrutenschule wurden Massnahmen eingeleitet: Anpassung der Anforderungsprofile, progressiver Leistungsaufbau, Rücksichtnahme bei der Umstellung vom individualisierten Zivilleben auf den militärischen Dienstbetrieb, Verbesserung der Information der Stellungspflichtigen vor der Rekrutierung, bessere Vereinbarkeit von Ausbildung und Militärdienst, Anrechenbarkeit militärischer Ausbildung in ausgewählten Bereichen sowie Attraktivitätssteigerung der Kaderlaufbahn (Ausbildungsgutschriften, Erlangung von ECTS-Punkten usw.).

Antwort des Bundesrates.

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