Fehlende Anbindung der Schweiz an den Wirtschaftsraum Stuttgart und unterschiedliche Anwendung der Verkehrseinstufung des BAV
17.3286 · Interpellation · 2017-05-03
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Auf den Fernverkehrskarten des Bundesamtes für Verkehr (BAV) kann mit Erstaunen festgestellt werden, dass die Region im Nordosten der Schweiz als Fernverkehr-Basisnetz eingestuft wird. Bei der Betrachtung der Schweizer Karte fällt auf, dass nördlich von Zürich kein Schwerpunkt gesetzt wird, obwohl immer wieder betont wird, wie wichtig die Nord-Süd Verbindungen sind. Der Norden der Schweiz kennt nur das Gate Basel, obschon der grosse und zudem einer der am stärksten wachsenden Wirtschaftsräume, der Wirtschaftsraum Stuttgart, über den Nordosten erschlossen sein sollte. Momentan sind die Verbindungen nach Norden mehr als nur marginal! Etwas vereinfacht kann man sagen, dass die Verbindung zwischen Stuttgart und Mailand durch einen "Kiesweg" unterbrochen wird (Strasse und Bahn), nämlich die Strecke im Nordosten der Region Schaffhausen. Für die Schweiz ist eine gute Anbindung an Süddeutschland von Bedeutung, und da ist der Wirtschaftsraum Stuttgart ein Primeur! Immer wieder wird von einem guten Verkehrsmix gesprochen. Aber gerade das ist ein Beispiel, wie das BAV die Anliegen der Wirtschaft und der Schweiz ungenügend berücksichtigt! Es geht daher vorliegend um viel mehr als ein Regionalanliegen.
In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:
1. Welche Definition wählte das BAV für die Einstufung als Fernverkehr bzw. für die Unterscheidung Premium- und Basisnetz? Haben die SBB die gleiche Einstufung gefordert?
2. Warum wurden in der Wegleitung Grundsätze und Kriterien für den Fernverkehr die Anliegen der SBB nicht berücksichtigt? Für wen ist diese Wegleitung ab wann in welchem Ausmass verbindlich?
3. Ist es richtig, dass, wenn die SBB die Vorgaben des BAV konsequent anwenden würden, Haltestellen wie Baar, Erstfeld oder Gossau nicht mehr vom Fernverkehr bedient und die Haltestellen Frauenfeld, Weinfelden, Amriswil und Romanshorn nicht mehr im Premiumnetz sein würden?
4. Warum wird die Strecke Zürich-Schaffhausen nur noch als Basisnetz eingestuft?
5. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass er die Schweiz verkehrstechnisch vom Wirtschaftsraum Stuttgart immer mehr verabschiedet (mangelhafte Zugsverbindungen und keine vernünftige Strassenverbindungen)?
Stellungnahme des Bundesrates
1./2. Das heutige Fernverkehrsnetz ist historisch gewachsen. Die Abgrenzung zum Regionalverkehr ist nicht eindeutig. Abgeleitet aus dem Raumkonzept Schweiz, welches durch Bund, Kantone, Städte und Gemeinden gemeinsam erarbeitet wurde, hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) den Fernverkehr in einer Wegleitung funktional definiert und mit Mindestvorgaben zur Qualität ergänzt. Das Fernverkehrs-Basisnetz erschliesst alle Handlungsräume und bindet die gross- und mittelstädtischen Zentren, die einwohnerstarken Agglomerationen und die nationalen Flughäfen an die metropolitanen Zentren an. Das übergelagerte Premiumnetz verbindet die metropolitanen Zentren, erschliesst die Handlungsräume der Schweiz und bindet sie an die europäischen Hauptverkehrsachsen an. Es umfasst primär die schnellen Verbindungen zwischen den grossen Agglomerationen (Intercity-Verbindungen).
Die Kompetenz zur Festlegung des Fernverkehrs liegt beim Bund. Die Verantwortung für die Wegleitung liegt beim BAV. Bei der Wegleitung handelt es sich um eine interne Handlungsanweisung des BAV zur Definition des Fernverkehrsnetzes. Die Kantone waren im Frühjahr informell zur Wegleitung konsultiert worden. Die Wegleitung dient als eine der Grundlagen zur Vergabe der Fernverkehrskonzessionen ab Ende 2017. Die SBB, die BLS und die SOB wurden während der Erarbeitung der Wegleitung eingeladen, dazu Stellung zu nehmen. Die SBB begrüssen eine klare Definition des Fernverkehrs und die Abgrenzung zum Regionalverkehr auf Basis raumplanerischer Kriterien. Sie vermissen aber die Abstimmung mit dem Ausbauschritt 2030-2035 und stehen der Aufteilung des Fernverkehrsnetzes kritisch gegenüber.
3. Diese Aussage ist nicht richtig. Die Wegleitung definiert das Fernverkehrsnetz und definiert Mindeststandards. Das effektive Angebot an Fernverkehr inklusive aller Halteorte, Rollmaterialeinsatz und -umläufen wird gestützt auf die Eingaben der Bahnen im Rahmen der Konzessionserteilung festgelegt. Die Kantone werden dazu vor dem definitiven Entscheid zur Konzessionsvergabe angehört.
4. Das Fernverkehrs-Basisnetz stellt die Erschliessung aller Handlungsräume sicher und bindet die gross- und mittelstädtischen Zentren ein. Das Basisnetz bildet damit das Grundgerüst des Fernverkehrsnetzes. Da Schaffhausen gemäss Raumkonzept Schweiz ein mittelstädtisches Zentrum ist, fällt die Strecke Schaffhausen-Zürich dem Basisnetz zu. Damit ist diese Strecke mindestens stündlich im Fernverkehr zu bedienen. An der heutigen Situation ändert sich dadurch nichts.
5. Im Rahmen des Ausbauprogramms "Anschluss ans ausländische Hochleistungsnetz" wurden auf der schweizerischen Seite die baulichen Voraussetzungen geschaffen für eine wesentlich verbesserte Bahnverbindung zwischen Zürich/Schaffhausen und Stuttgart. Mit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2017 soll eine stündliche Verbindung Zürich-Stuttgart in Betrieb genommen werden. Aus technischen Gründen muss bei dieser Verbindung zunächst noch alle zwei Stunden in Singen (Hohentwiel) umgestiegen werden. Mit den in Deutschland geplanten Ausbauten ist in Zukunft eine Beschleunigung durch den Einsatz von Neigetechnik vorgesehen, deren Einsatz die Deutsche Bahn und die SBB derzeit allerdings noch nicht zugesichert haben.
Bezüglich der Strassenverbindungen wurden im Sachplan Verkehr grundsätzliche Festlegungen und funktionale Kriterien im Zusammenhang mit der Verbindung Schweiz-Stuttgart getroffen. Gemäss dem neuen Netzbeschluss wird die Verbindung durch die Nationalstrasse N4 künftig nicht mehr über Bargen, sondern über die heutige Hauptstrasse H75 zur Grenze in Thayngen/Bietingen führen. Zudem sieht das Programm zur Beseitigung von Engpässen auf dem Nationalstrassennetz den Ausbau der Nationalstrasse durch den zweiten Fäsenstaubtunnel in Schaffhausen vor.
Antwort des Bundesrates.