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SRG-Spots als Vorkampagne zum Abstimmungskampf gegen die "No Billag"-Initiative. Auf Kosten der Gebührenzahler?

17.3887 · Interpellation · 2017-09-29

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Immer häufiger schaltete die SRG in den Wochen vor der Nationalratsdebatte zur "No Billag"-Initiative Eigenwerbungen - durchaus auch in politischem Kontext. Den Zuschauern wird dargelegt, warum das Schweizer Fernsehen und sein "Service public" unverzichtbar sind in der schweizerischen Medienlandschaft. Die Imagekampagne "Die Schweiz im Herzen", welche SRF Ende 2016 lanciert hat, wird zwar als "Markenpflege" bezeichnet, entpuppt sich aber als Vorkampagne zum Abstimmungskampf gegen die "No Billag"-Initiative.

Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

1. In der SRG-Konzession (Art. 3 Abs. 2) ist festgehalten, dass sich die Akzeptanz der SRG nicht in erster Linie in Marktanteilen zu messen hat. Warum muss ein öffentlich finanzierter Sender, für welchen Quoten und Marktanteile gemäss Konzessionsauftrag vernachlässigbar sind, eine Imagekampagne schalten?

2. Auf welchen Sendern, Internetportalen und Social-Media-Plattformen werden die entsprechenden Spots der Reihe "Die Schweiz im Herzen" platziert?

3. Werden auf Social-Media-Plattformen weitere Massnahmen umgesetzt zur "Image- und Markenpflege" von SRF?

4. Ist die Feststellung richtig, dass für die besagten Spots alleine im Fernsehen rund 100 Ausstrahlungen pro Woche erfolgen?

5. Gemäss Medienberichten liegt der Wert der Werbeplätze, welche SRF wöchentlich mit Eigenwerbungen belegt (etwa 100 Werbespots), bei rund 100 000 bis 200 000 Franken pro Woche. Ist diese Schätzung korrekt, oder ist der effektive Wert höher?

6. Gehören die diversen Internet- bzw. Social-Media-Portale, welche die SRG betreibt, zum "Service public"-Auftrag? Wie viele Social-Media-Profile betreibt die SRG derzeit? Wie hoch ist der personelle und finanzielle Aufwand dafür?

7. Ist der Bundesrat der Auffassung, dass es die Marke SRG stärkt, wenn unter der Bezeichnung "Nouvo" Portale unter anderem Namen betrieben werden?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Artikel 3 Absatz 2 der Konzession SRG SSR vom 28. November 2007 (SRG-Konzession; BBl 2011 7969; 2012 9073; 2013 3291; 2016 59; 2016 4645; 2017 5821) verlangt von der SRG eine hohe Akzeptanz bei den verschiedenen Zielpublika. Auch wenn die SRG die Akzeptanz gemäss der Konzession nicht in erster Linie in Marktanteilen zu bemessen hat, ist sie verpflichtet, dafür zu sorgen, dass der Service public auf hinreichende Resonanz stösst und nicht marginalisiert wird. Sie muss auf dem Publikums- und auf dem Werbemarkt konkurrenzfähig sein (Botschaft zur Totalrevision des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen vom 18. Dezember 2002; BBl 2003 1603). Aus diesen Überlegungen ist es nachvollziehbar, dass die SRG ebenso wie andere Medienunternehmen Imagewerbung betreibt.

2.-4. Nach den Informationen der SRG wurden die Image-Spots zur Hauptsache auf den Kanälen von SRF 1 und SRF 2 ausgestrahlt. Insgesamt sind im Fernsehen rund 100 Image-Spots pro Woche ausgestrahlt worden. Ausgewählte Beiträge waren auch auf SRF Play abrufbar und auf Youtube, Facebook und Instagram geschaltet. Nebst diesen erwähnten Spots plant die SRG nach eigenen Angaben keine weiteren vergleichbaren Kampagnen.

5. Die SRG hat die Imagetrailer im redaktionellen Programm platziert. Für deren Ausstrahlungen wurden somit keine Werbeplätze beansprucht.

6. Der Internetauftritt der SRG ist Teil des übrigen publizistischen Angebots gemäss Artikel 13 der SRG-Konzession. Ausgestaltung und Form der SRG-Online-Angebote sind konzessionsrechtlich nicht definiert.

Die SRG bzw. ihre fünf Unternehmenseinheiten RSI, RTR, RTS, SRF und Swissinfo betreiben nach eigenen Informationen insgesamt acht Websites mit einem publizistischen Angebot. Die Inhalte werden in den vier Landessprachen und gemäss der Leistungsvereinbarung mit dem Bund betreffend das publizistische Angebot für das Ausland vom 3. Juni 2016 (BBl 2016 4647) auch in sechs weiteren Sprachen veröffentlicht (rsi.ch, rtr.ch, rts.ch, srf.ch, swissinfo.ch, tvsvizzera.it, vxm.ch, ssatr.ch). Die SRG bietet auch fünf Service-Websites an.

Die Unternehmenseinheiten der SRG verfügen zudem gesamthaft über 108 Facebook-, 54 Twitter- und 32 Instagram-Accounts sowie über 42 Youtube-Kanäle in zehn Sprachen. Diese Aktivitäten der SRG sind vergleichbar mit jenen anderer Service-public-Anbieter in Europa. Der Bayerische Rundfunk als Mitglied der ARD weist hingegen fast doppelt so viele Accounts aus (153) wie etwa SRF (79).

Eine Zuweisung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf den Internetbereich ist angesichts der Konvergenz der Mediengattungen nicht mehr möglich. Die Kosten für das konzessionierte Online-Angebot der SRG belaufen sich auf rund 56 Millionen Franken.

7. Es liegt im unternehmerischen und publizistischen Ermessen der SRG, ihre Portale zu benennen. Im Sinne der Transparenz ist es wichtig, dass die Inhalte stets mit dem Signet der entsprechenden SRG-Unternehmenseinheit versehen sind.

Antwort des Bundesrates.

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