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17.3935 · Postulat · 2017-09-29

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Endokrine Disruptoren (ED) sind Moleküle mit hormonaktiven Eigenschaften, die Risiken für das Wachstum, die Entwicklung oder die Fortpflanzung bergen. Diese chemischen Substanzen sind nicht im klassischen Sinn toxisch; sie können aber den Organismus - oft auf kaum spürbare Art - stören. Der breiten Öffentlichkeit sind sie häufig nicht bekannt. ED sind in zahlreichen kosmetischen Produkten, Spielwaren, Farben von Trinkgefässen usw. enthalten. Sie stören unser Hormonsystem und können Krankheiten und Anomalien verursachen. Sie können auch Effekte auslösen, die sich weitervererben. Zudem gibt es keine Schwelle, unterhalb deren es gar keine negativen Auswirkungen gibt. ED können schon schwach dosiert Wirkung entfalten. Gemäss einer kürzlich in Frankreich publizierten Studie enthält das Haar von Kindern zwischen 10 und 15 Jahren eine astronomische Menge an ED. Die Lebensmittelhersteller verhalten sich aber sehr zögerlich, wenn es darum geht, in ihren Produkten ED-Spuren festzustellen - die wirtschaftlichen Konsequenzen könnten zu schwer wiegen. Die Studie stellt auch fest, dass der ED Bisphenol A, der in Frankreich seit 2015 verboten ist, nur in 20 Prozent der Proben gefunden wurde. Dies ist ein Beweis für die Wirksamkeit des Verbots.

Die Europäische Union hat im Moment Mühe damit, sich auf eine Definition für ED zu einigen, die es ermöglichen würde, gesetzliche Massnahmen zu treffen, um negative Auswirkungen auf die Gesundheit zu begrenzen. Die Schädlichkeit von ED nicht zu definieren ist kein wissenschaftlicher oder sachlicher Entscheid: Es ist ein politischer Entscheid. ED gehören in den wohlhabenden Ländern ohne jeden Zweifel zu den grössten Herausforderungen für die Gesundheit, denn sie sind überall. Es ist Zeit, zu handeln!

Der Bundesrat wird beauftragt, für die Schweiz repräsentative Daten zu diesem Phänomen zu erheben und gegebenenfalls Massnahmen zu treffen, um die Verwendung dieser Moleküle zu begrenzen oder gar zu verbieten.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Endokrine Disruptoren sind chemische Substanzen, die die Funktion des Hormonsystems beeinträchtigen. Das Hormonsystem kontrolliert und steuert die Hormone, die bei Entwicklung, Wachstum, Fortpflanzung, Stoffwechsel, Immunität und Verhalten von wesentlicher Bedeutung sind. Derzeit wird diskutiert, welche Rolle diese Substanzen im Zusammenhang mit der Zunahme hormonabhängiger Tumorerkrankungen oder Fortpflanzungsstörungen spielen könnten.

Endokrine Disruptoren kommen in vielen Produkten des täglichen Gebrauchs vor, zum Beispiel in gewissen Kunststoffen, Medikamenten, kosmetischen Mitteln oder Insektiziden. Rechtlich sind die endokrinen Disruptoren sektoriell nach ihrer Verwendung geregelt. Die Verwendung gewisser endokriner Disruptoren ist heute bereits eingeschränkt, um mögliche Risiken für die Gesundheit von Mensch und Umwelt zu vermeiden. Die entsprechenden Vorschriften werden aufgrund der neuesten wissenschaftlichen Entwicklungen regelmässig angepasst.

Im Rahmen der Gesetzgebung für Pflanzenschutzmittel und Biozide erarbeitet die Europäische Union (EU) derzeit Kriterien zur Feststellung endokriner Disruptoren, die langfristig für alle europäischen Reglementierungen anwendbar sein sollten. Diese Kriterien werden die bereits bestehenden Vorschriften ergänzen. Die zuständigen Behörden in der Schweiz arbeiten aktiv mit der EU an der Entwicklung dieser Kriterien zusammen. Der Bundesrat sieht grundsätzlich vor, sie nach ihrer definitiven Verabschiedung durch das Europäische Parlament in die Schweizer Gesetzgebung aufzunehmen.

2015 setzte der Bund eine interdepartementale Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern aller betroffenen Ämter (BAG, Bafu, BLW, BLV, Seco, Swissmedic) ein. Sie hat den Zweck, die gegenseitige Information sicherzustellen und amtsübergreifende Aktivitäten zu koordinieren. Vertreterinnen und Vertreter dieser Arbeitsgruppe arbeiten aktiv in internationalen Gremien mit, die sich mit diesen Fragen befassen.

Der Bund verfolgt auch die wissenschaftlichen Entwicklungen aufmerksam. Er unterstützte verschiedene Projekte, darunter das Nationale Forschungsprogramm (NFP) 50, "Hormonaktive Stoffe: Bedeutung für Menschen, Tiere und Ökosysteme", mit über 30 Forschungsprojekten, das Ende 2007 abgeschlossen wurde. Aktuell unterstützt er insbesondere eine nationale Biomonitoring-Studie im Humanbereich, die es unter anderem ermöglichen soll, gewisse endokrine Disruptoren in biologischen Proben zu untersuchen und diese mit der Befragung nach Lebensstil und Krankheitsgeschichte zu kombinieren.

In Bezug auf Bisphenol A ist festzuhalten, dass dieser Stoff bei der Herstellung von Schoppenflaschen aus Polykarbonat sowohl in der Schweiz als auch in Europa verboten ist. Im Gegensatz zu Frankreich bleibt Bisphenol A in der EU und in der Schweiz in Materialien und Gegenständen, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, erlaubt, aber nur unter strengen, in der Gesetzgebung spezifisch geregelten Bedingungen.

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass es aufgrund der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse und im Hinblick auf die Entwicklung der europäischen Reglementierungen nicht notwendig ist, neben den bereits bestehenden noch weitere Massnahmen zu treffen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.