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17.3958 · Interpellation · 2017-09-29

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Schweizer Zucker ist in aller Munde. Der Selbstversorgungsgrad durch die Schweizer Zuckerwirtschaft beträgt rund 100 Prozent, der Marktanteil der Schweizer Zucker AG (SZU) ist wohl ähnlich hoch. Bis 2007 hat die heutige Schweizer Zucker AG die Zuckerproduktion in den Werken Aarberg und Frauenfeld im Rahmen von Leistungsaufträgen des Bundes erbracht. Seit 2008/09 hat die Schweizer Zucker AG zwar keine Bundesbeiträge mehr erhalten, besass aber zu diesem Zeitpunkt gemäss Jahresrechnungen Reserven von rund 100 Millionen Schweizerfranken. Kombiniert man die beträchtlichen Reserven aus einem Zeitraum, wo Bundesbeiträge ausgerichtet wurden, sowie den hohen Marktanteil und Selbstversorgungsgrad, ist der Gedanke eines staatlich geförderten Zuckermonopols nicht ganz abwegig.

1. Wie beurteilt der Bundesrat die Wettbewerbssituation in der Zuckerproduktion?

2. Wie erachtet er es als möglich, dass ein Unternehmen mit Leistungsauftrag innert relativ kurzer Zeit Reserven von 100 Millionen Schweizerfranken anhäufen kann - effiziente Arbeit oder geschützte Werkstatt?

3. Gibt es neben den dank Leistungsaufträgen angehäuften Reserven weitere Finanzströme, welche auf Bundesebene der Schweizer Zuckerwirtschaft (z. B. an Pflanzer, Pflanzerverbände, Interprofession Zucker, SZU usw., z. B. in Form von Einzelkultur-, Marketing-, Vertriebsbeiträgen usw.) zugeführt wurden bzw. werden? Wenn ja, welche und in welcher Höhe in den letzten 10 Jahren?

4. Wie beurteilt er eine allfällige Ausdehnung des Tätigkeitsgebiets der SZU (z. B. Import, Weiterverarbeitung)? Käme es aufgrund der staatlich geförderten Monopolstellung nicht zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen in diesen Bereichen?

5. Wenn sich Unternehmen mit der Swissness-Regelung gezwungen sehen, ihren Bedarf bei der SZU zu decken, wird damit die Monopolstellung nicht noch weiter gefestigt? Wie gedenkt er mit dieser weiteren Wettbewerbsverfälschung umzugehen?

6. Angesichts übergeordneter, entgegenlaufender Zielsetzungen (Zucker ist nicht gerade als gesundheitsfördernd, die Produktion aus Rüben genauso wenig als ökologisch bekannt): Wie beurteilt er das staatliche geförderte Zuckermonopol?

Stellungnahme des Bundesrates

In der Schweiz verarbeitet einzig die Schweizer Zucker AG in ihren Fabriken in Aarberg und Frauenfeld Zuckerrüben zu Zucker. Im Mittel der Jahre 2014 bis 2016 wurden in der Schweiz 250 000 Tonnen Zucker (Saccharose) produziert und 115 000 Tonnen importiert. Die Importe anderer Zucker wie Glucose oder Fructose sind hierbei nicht berücksichtigt. Mit der Aufhebung der Produktionsunter- und -obergrenze für Zucker sowie der letztmaligen Ausrichtung von Verarbeitungsbeiträgen für die Rübenernte 2008 räumte der Bund der Zuckerwirtschaft mehr unternehmerische Freiheiten ein und fokussierte auf die Stützung der Zuckerrübenproduktion.

Im Protokoll Nr. 2 (SR 0.632.401.2) ist zwischen der EU und der Schweiz der Verzicht auf Preisausgleichsmassnahmen für Zucker in landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen vereinbart. Deshalb werden die Grenzabgaben für unverarbeiteten Zucker seit 2006 so festgelegt, dass der Preis für importierten Zucker dem Marktpreis in der EU entspricht. Damit kann die inländische Ernährungswirtschaft Zucker zu wettbewerbsfähigen Preisen beschaffen.

Von 2006 bis 2009 reformierte die EU den Zuckermarkt und kompensierte den eingetretenen Preisrückgang teilweise. In Analogie kompensierte der Bund die Preiseinbusse in der Schweiz teilweise mit dem 2008 erstmals für Zuckerrüben zur Zuckerherstellung ausgerichteten Flächenbeitrag.

1. Seit Ende September 2017 sind die EU-Zuckerquoten aufgehoben. Obschon die EU über einen hohen Aussenschutz für Zucker verfügt, wird dadurch eine weitere Annäherung des Zuckerpreises in der EU an den Weltmarktpreis erwartet. Der EU-Zuckerpreis überträgt sich durch erwähnte Vereinbarung auf die Schweiz, wodurch sich der Zuckerpreis ausgehend von rund 100 Franken je 100 Kilogramm im Jahre 2006 unter Berücksichtigung der Wechselkursentwicklung auf etwa 57 Franken je 100 Kilo (Stand August 2017) reduzierte. Anders als vor 10 Jahren befindet sich die Schweizer Zuckerproduktion heute auf tiefem Preisniveau in einem intensiven Wettbewerb mit ausländischen Anbietern.

2. Die 1997 fusionierten Zuckerfabriken Aarberg und Frauenfeld wiesen im ersten Geschäftsbericht Rückstellungen von 61 Millionen Franken aus, 2016 betrugen sie 111 Millionen Franken. Bedeutende Aktionäre der Schweizer Zucker AG sind die Zuckerrübenpflanzer und verschiedene Kantone. Die Aktionärsversammlung lehnte in der Vergangenheit verschiedentlich Forderungen nach höheren Dividenden ab. Wegen des schwierigeren Marktumfelds wurden in den vergangenen beiden Jahren Rückstellungen entnommen und wurde auf die Ausrichtung einer Dividende verzichtet.

Der Bund reduzierte in einer ersten Phase die Abgeltung an die Schweizer Zucker AG. Darauf folgte im Rahmen der Agrarpolitik 2014-2017 eine Reduktion des an die Rübenpflanzer ausbezahlten Flächenbeitrags, der wegen dem massiv gefallenen Zuckerpreis in den Jahren 2015 und 2016 wieder erhöht wurde.

3. Der Verarbeitungsauftrag ist seit 2009 aufgehoben, und es bestehen keine weiteren Zahlungsflüsse an die Schweizer Zucker AG. Die Produktion von Zuckerrüben zur Zuckerherstellung wird durch den Flächenbeitrag gestützt, der seit 1. Januar 2016 1800 Franken je Hektare beträgt. Dafür belaufen sich die jährlichen Ausgaben auf rund 35 Millionen Franken.

4. Bedingt durch die Bereitstellung leistungsfähiger Verarbeitungsanlagen operieren Zuckerfabriken mit hohen Fixkosten, weshalb zur Senkung der mittleren Kosten je produzierte Einheit eine möglichst hohe Auslastung der Anlagen angestrebt wird. Die Schweizer Zucker AG entscheidet eigenständig, ob es betriebswirtschaftlich vorteilhaft ist, witterungsbedingte Produktionsausfälle oder ein Unterangebot z. B. an Bio-Zuckerrüben durch Zuckerrübenimporte zu kompensieren. Der Bund beschränkt sich auf die Festlegung der Rahmenbedingungen und mischt sich nicht ins Tätigkeitsportfolio von Unternehmen ein.

5. "Swissness" ist eine freiwillige Kennzeichnung. Kein Unternehmen wird gezwungen, seinen Zuckerbedarf ausschliesslich bei der SZU zu beziehen. Denn "Swissness" verlangt nicht, dass sämtlicher Zucker aus der Schweiz kommt, der für Lebensmittel gebraucht wird. Solange das 80-Prozent-Gewichtskriterium auch ohne den Zucker erfüllt wird, kann "Swissness" sogar verwendet werden, wenn gar kein Schweizer Zucker im Lebensmittel enthalten ist. Erst wenn ein gewisser Anteil an Schweizer Zucker nötig ist, um "Swissness" zu erreichen, steht der Hersteller vor einer unternehmerischen Entscheidung. Er kann ausländischen Zucker verwenden. Dann muss er auf das Schweizerkreuz verzichten, sonst täuscht er die Konsumenten. Oder er kauft Schweizer Zucker und holt die "Swissness"-Prämie ab. Die "Swissness"-Regeln beeinflussen aber die Angebotsstruktur von Zucker in der Schweiz nicht.

6. Der Bundesrat verficht eine freiheitliche, auf Eigenverantwortung basierende Wirtschaftspolitik. In Sachen Gesundheitsförderung betreibt er Öffentlichkeitsarbeit und setzt gemeinsam mit Partnern Strategien um. So wird im Rahmen der Strategie zur Prävention nichtübertragbarer Krankheiten und der Schweizer Ernährungsstrategie die Initiative Actionsanté umgesetzt. Sie motiviert Unternehmen zu freiwilligen Aktionsversprechen, welche die gesunde Wahl im Bereich Ernährung und Bewegung erleichtern sollen. Dies ist unabhängig von der Herkunft des Zuckers.

Private Initiative teils mit Unterstützung des Bundes, zielen auf eine ökologischere Schweizer Zuckerrübenproduktion ab. So hat der Bundesrat z. B. im Rahmen des agrarpolitischen Verordnungspakets 2017 für 2018 die Einführung eines Ressourceneffizienzbeitrags für Zuckerrüben beschlossen, womit der Pestizideinsatz im Zuckerrübenanbau reduziert werden soll.

Aus obigen Darlegungen geht hervor, dass der Bund kein Zuckermonopol fördert. Die aktuelle Stützung der Zuckerrübenproduktion ist an die Verwendung des Rohstoffs, nicht aber an den Verarbeiter gebunden. Der vom Markt ausgehende wirtschaftliche Druck begünstigte in den Neunzigerjahren die Fusion der beiden Zuckerfabriken und konsolidiert die inländische Zuckerproduktion weitgehend.

Antwort des Bundesrates.