17.4052 · Interpellation · 2017-12-11
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Erledigt
Wortlaut
Am Freitag, den 8. Dezember 2017 hat der Bundesrat den "Programmteil" des Sachplans Militär 2017 beschlossen. Laut Medienmitteilung der Regierung ist dieser Programmteil "damit für die Behörden aller Stufen verbindlich".
Somit wird der Waffenplatz von St-Maurice/VS per 31. Dezember 2017 von unserer Armeekarte verschwinden. Und oberhalb der Waadtländer Ortschaft Morcles werden die militärischen Einrichtungen von Dailly stillgelegt. Die Rekrutenschule Infra/HQ S 35 hat die Örtlichkeiten übrigens bereits verlassen, um sich provisorisch in Bülach und später in Frauenfeld einzurichten. In Dailly werden die Aussenanlagen, die der Ausbildung, als Unterkunft und dem Sport dienten, sowie die unterirdischen Befestigungsanlagen einfach aufgegeben - und stillgelegt. Die Aussenanlagen wurden erst zu Beginn dieses Jahrtausends für mehrere Millionen Franken erstellt und mit viel Pomp eingeweiht! Dailly steht für grosse Unterkünfte, moderne Ausbildungsanlagen, einen gesicherten Ort ohne negative Auswirkungen auf die Umgebung.
St-Maurice und seine Befestigungsanlagen sind ein militärgeschichtlich symbolischer Ort für unser Land und ein Kulturerbe von unschätzbarem Wert; sie sind lebende Zeugen des Schweizer Reduits. Die Örtlichkeiten und die Anlagen dürfen daher nicht einfach geschlossen und stillgelegt werden.
Ich stelle dem Bundesrat daher die folgenden Fragen:
1. Sind die Aufgabe und die Stilllegung von Dailly endgültig?
2. In welchem Zeitraum sollen die Stilllegungsarbeiten erfolgen?
3. Wie hoch sind die Kosten für den Rückbau, und über welches Budget wird dieser finanziert?
4. Wurden alle Nutzungsoptionen für diese Örtlichkeiten geprüft, insbesondere auch die Nutzung durch andere Dienststellen des Bundes (z. B. das SEM für ein Asylzentrum) oder durch andere Militäreinheiten (z. B. die Militärische Sicherheit, die heute in Sitten in engen Räumlichkeiten untergebracht ist)?
5. Wie rechtfertigt der Bundesrat derartige Kosten in einer Zeit mit grossen Budgeteinschränkungen?
6. Und schliesslich: Wie erklärt der Bundesrat einer ganzen Region (St-Maurice, den Kantonen Wallis und Waadt und der französischsprachigen Schweiz) die Beseitigung eines Kulturerbes des Schweizer Militärs?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Der Bundesrat hat am 8. Dezember 2017 den Programmteil des Sachplans Militär verabschiedet. Damit ist die Aufgabe des Waffenplatzes Dailly definitiv beschlossen.
2. Die Vorbereitungen zur Aufgabe des Waffenplatzes Dailly sind im Gang. Die zeitliche Umsetzung wird davon abhängen, ob der Standort ganz oder teilweise für zivile Zwecke weitergenutzt wird.
3. Die Kosten für die Ausserbetriebnahme des Standorts Dailly gehen zulasten des VBS. Deren Höhe hängt davon ab, ob Teile für zivile Zwecke weitergenutzt werden. Zudem werden einzelne Teile als wichtige historische Zeitzeugen erhalten bleiben. Die Kosten für die Ausserbetriebnahme ermöglichen es aber, den Betriebsaufwand auf ein Minimum zu reduzieren.
4. Eine weitere Nutzung durch die Armee ist nicht vorgesehen, weil sonst die angestrebten Einsparungen nicht realisiert werden können. Die Nutzung des Standorts Dailly als Bundesasylzentrum wurde eingehend geprüft. Da der Standort die Kriterien nicht erfüllt, die von der nationalen Asylkonferenz definiert worden sind, hat ihn der Bundesrat nicht in den Sachplan Asyl aufgenommen. Eine weitere Nutzung wie z. B. in Zusammenhang mit der Académie de Police in Savatan ist Gegenstand von Gesprächen mit dem Kanton Waadt.
5. Siehe Antwort zur Frage 3.
6. Das VBS muss seinen Immobilienbestand mit der Weiterentwicklung der Armee erheblich reduzieren, um Einsparungen bei den Betriebskosten zu erzielen. Am 26. November 2013 hat das VBS deshalb den Entwurf des Stationierungskonzepts der Armee präsentiert. Bereits dieser sah die Aufgabe des Waffenplatzes Dailly vor. Weder im Rahmen der anschliessenden Vorkonsultation der Kantone noch bei der Anhörung zum Programmteil des Sachplans Militär von November 2016 bis Januar 2017 wurden gegen die Aufgabe des Waffenplatzes Dailly grundsätzliche Einwände erhoben.
Antwort des Bundesrates.