17.4104 · Interpellation · 2017-12-13
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bund hat sich in jüngerer Vergangenheit in verschiedener Hinsicht für klimafreundliches Investieren engagiert. Offen ist dabei unter anderem noch, welche konkreten Anreize vorgesehen sind. Ich bitte den Bundesrat deshalb, folgende Fragen zu beantworten:
1. Mit welchen konkreten Anreizen möchte er klimafreundliches Investieren ermöglichen und insbesondere fördern?
2. Inwiefern werden die Rahmenbedingungen und die Anreize namentlich für institutionelle Investoren angepasst?
3. Sieht er in den aktuellen politischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen allfällige Hindernisse, die klimafreundliches Investieren erschweren?
4. Welche gesetzlichen Anpassungen wären nötig, um innovative und klimafreundliche Geschäftsmodelle, Finanzprodukte und -dienstleistungen zu fördern und zu unterstützen?
Begründung
Der Pariser Klimavertrag verweist auf die zentrale Bedeutung der Investitionen und Finanzflüsse zur Erreichung der Klimaziele. Der Bundesrat seinerseits weist bei der Beantwortung der Frage Vogler 15.5567, "Kohlenstoffrisiken für den Finanzplatz Schweiz", darauf hin, dass er über Anreize für klimafreundliches Investieren nachdenkt.
Seit 2015 hat sich einiges getan. Die Verwaltung, allen voran das Bundesamt für Umwelt, hat das Thema des klimafreundlichen Investierens und eines nachhaltigen Finanzplatzes vorangetrieben. Dazu gehören beispielsweise das Roadmap Proposal for a Sustainable Financial System in Switzerland, die Studie zu den Kohlenstoffrisiken des Aktienfondsmarkts oder die Analyse zur Finanzperformance von 15 klimafreundlichen Indizes. Auch das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen engagiert sich vermehrt und setzte sich im Rahmen der Green Finance Study Group der G-20 für eine bessere Integration von ökologischen Risiken in das generelle Risikomanagement ein. Die neue Finanzmarktstrategie (2016) bezeichnet Sustainable Finance zusammen mit Fintech als eine der Chancen für den Finanzsektor Schweiz.
Stellungnahme des Bundesrates
1. Das Klimaübereinkommen von Paris legt in Artikel 2 das Ziel fest, die Finanzflüsse klimaverträglich auszurichten. In seiner Botschaft zur Revision des CO2-Gesetzes legt der Bundesrat dar, dass er dieses Ziel in einem ersten Schritt durch freiwillige Massnahmen der Finanzmarktakteure erreichen will. Er unterstützt die Anstrengungen der Akteure insbesondere mit der Bereitstellung von Grundlagen und der aktiven Mitgestaltung bei der Entwicklung international vergleichbarer Messmethoden und Standards.
Mit solchen Grundlagen, wie der 2017 vom Bundesamt für Umwelt (Bafu) und vom Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) initiierten, freiwilligen und kostenlosen 2-Grad-Celsius-Szenarioanalyse für alle Schweizer Pensionskassen und Versicherungen, konnten erste Anreize gesetzt werden: 79 Pensionskassen und Versicherungen, die insgesamt rund zwei Drittel der von diesen Investoren verwalteten Vermögen repräsentieren, haben sich daran beteiligt.
Der Bund will mit der Bereitstellung weiterer Daten- und Analysegrundlagen zur Klimaverträglichkeit von Finanzanlagen in Schweizer Immobilien weitere Anreize setzen, indem er die (Such-)Kosten insbesondere für mittlere und kleinere Investoren senkt. Zudem besteht Klärungsbedarf zur Frage, welche freiwilligen Massnahmen eine tatsächliche Klimawirkung in der Realwirtschaft entfalten.
Anhand der bereitgestellten Analysegrundlagen und aufgrund der regelmässigen Erfassung der Klimaverträglichkeit der gesamtschweizerischen Finanzflüsse (vgl. unten) können Finanzinstitute standardisierte und szenariobasierte Messungen der Klimaverträglichkeit von Finanzierungen und Investitionen durchführen.
In der Entwicklungszusammenarbeit fördert das Seco die Vergabe von grünen Anleihen in Partnerländern sowie die Anwendung der Äquator-Prinzipien (Umwelt- und Sozialstandards) durch Banken in Asien und Afrika. Ein neueres Projekt fördert zudem den Einbezug von Naturkapital als zusätzlichen Faktor in der Kreditanalyse.
2.-4. Die in der Antwort auf Frage 1 genannten Arbeiten sind noch nicht abgeschlossen, weshalb der Bundesrat weiterhin auf den bewährten, auf Freiwilligkeit beruhenden Ansatz und auf verbesserte Transparenz setzt. Dies hat er auch in den Antworten auf die Interpellationen Jans 17.3914, "Wann wird der Finanzsektor in die Pflicht genommen?", und Thorens Goumaz 17.3946, "Ein Nachhaltigkeitstest für die künftigen Regulierungen der Finanzmärkte?", erläutert.
Um allfällige Hindernisse zu eliminieren und gute Rahmenbedingungen zu schaffen, bleibt der Bund mit der Branche im Dialog, beispielsweise am jährlich stattfindenden Roundtable zu Sustainable Finance des SIF.
Insbesondere bei institutionellen Investoren setzt der Bundesrat darauf, dass diese die Klimarisiken im Rahmen ihrer treuhänderischen Pflicht gegenüber den Versicherten angemessen berücksichtigen. Die Umsetzung des Pariser Klimaübereinkommens ist auch für die Finma von Interesse, weil diese Auswirkungen auf die Finanzmärkte haben kann.
Der Bund strebt zudem an, die Wirkungen der freiwilligen Anstrengungen auf das Klima periodisch zu erfassen. Bei fehlender Wirkung wird der Bundesrat die Prüfung weiterer Anreize für klimafreundliches Investieren in Betracht ziehen.
Antwort des Bundesrates.