Lexipedia

17.4136 · Interpellation · 2017-12-13

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Im März 2017 hat das Parlament eine Revision des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit (BGSA) beschlossen. Ziel der Revision ist, die Bekämpfung von Missbräuchen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Schwarzarbeit schadet der Wirtschaft, aber auch den einzelnen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern: Dem Bund entgehen wichtige Einnahmen, der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird torpediert, und es kommt zu Wettbewerbsverzerrungen. Die beschlossene Revision ist zwar ein wichtiger Schritt, doch einem Aspekt, der sich bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit als grosses Hindernis herausstellt, trägt sie nicht genügend Rechnung: den kantonalen Unterschieden. Diese stehen einer wirksamen Bekämpfung der Schwarzarbeit im Wege. Es ist daher notwendig, in der ganzen Schweiz einheitliche Instrumente einzuführen.

In seiner Antwort auf eine frühere Interpellation hat der Bundesrat auf den hohen Stellenwert der Wirksamkeit und Durchführbarkeit der Kontrollen hingewiesen. Vor diesem Hintergrund sind die elektronischen Ausweise, die in Westschweizer Kantonen - z. B. in der Waadt und im Wallis - zur Bekämpfung der Schwarzarbeit eingeführt wurden, eine interessante Lösung.

Elektronische Kontrollausweise wurden auch auf nationaler Ebene als Idee ins Auge gefasst. Wie es um die Umsetzung dieser Idee steht, ist jedoch nicht bekannt. Ich stelle dem Bundesrat daher die folgenden Fragen:

1. Ist die Einführung elektronischer Ausweise in der ganzen Schweiz immer noch ein Thema?

2. Wenn ja, wie weit ist man mit der Umsetzung dieser Massnahme?

3. Wenn nein, plant der Bundesrat, solche Ausweise einzuführen? Die Wirksamkeit der Kontrollen könnte damit erhöht, die kantonalen Unterschiede reduziert und damit die Bekämpfung der Schwarzarbeit verstärkt werden.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat teilt das Anliegen der Interpellantin, wonach Schwarzarbeit möglichst wirksam zu bekämpfen ist. Das Anfang 2008 in Kraft getretene Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit (BGSA; SR 822.41) wurde im Jahr 2012 auf seine Wirksamkeit hin überprüft. Die Evaluation ergab, dass sich das BGSA grundsätzlich bewährt hatte, sein Beitrag zur Eindämmung der Schwarzarbeit aber noch verbessert werden kann. Infolgedessen verabschiedete der Bundesrat im Dezember 2015 eine Gesetzesvorlage zur Verbesserung des Vollzugs der Schwarzarbeitsbekämpfung.

Der Bundesrat schlug in dieser unter anderem vor, die Aufsichts- und Weisungskompetenzen des Bundes gegenüber den Kantonen zu stärken. Damit beabsichtigte er, einen einheitlicheren Vollzug des BGSA in den Kantonen zu erreichen. Das Parlament verwarf diesen Vorschlag jedoch und sprach sich damit für eine Beibehaltung der Vollzugsvielfalt in den Kantonen aus (vgl. Änderung des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit vom 17. März 2017, auf den 1. Januar 2018 in Kraft gesetzt, AS 2017 5521).

1./2. Zur Stärkung der Bekämpfung der Schwarzarbeit haben Westschweizer Vollzugsorgane in einzelnen Kantonen, insbesondere die paritätischen Berufskommissionen im Baugewerbe, elektronische Badges eingeführt oder planen deren Einführung. Diese elektronischen Badges erfüllen unterschiedliche Zwecke und dienen u. a. der Überprüfung der Einhaltung bestimmter Arbeitgeberpflichten im Bereich des Sozialversicherungs- und Ausländerrechts. Es ist denkbar, dass solche Kartensysteme auch in weiteren Kantonen eingeführt werden. Diese Entscheidung liegt gemäss BGSA im Kompetenzbereich der Kantone und nicht des Bundes.

3. Wie der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme zum Postulat Bourgeois 16.3964, "Berufsausweis landesweit vereinheitlichen", festgehalten hat, können die Sozialpartner am besten beurteilen, ob Berufsausweise in gewissen Branchen eingeführt und wie diese mit Blick auf die branchenspezifischen Bedürfnisse und Zwecke ausgestaltet werden sollen. Der Bundesrat hat die Einführung auf nationaler Ebene durch den Bund deshalb abgelehnt.

Antwort des Bundesrates.