17.4169 · Interpellation · 2017-12-14
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) hat am 5. Dezember 2017 eine Medienmitteilung mit dem Titel "Rassismus gegenüber schwarzen Menschen: Eine unbestreitbare Realität" veröffentlicht. Darin wird festgestellt, dass im gesellschaftlichen Bewusstsein der Schweiz die Verbindung zwischen Kolonialismus und aktuellem Rassismus gegenüber der schwarzen Bevölkerung kaum vorhanden sei: "Die EKR unterstützt wissenschaftliche Untersuchungen, welche die Beteiligung und ihre Rolle in der Geschichte des Kolonialismus beleuchten." Bereits die staatlich angeordnete Aufarbeitung der Rolle der Schweiz im Zweiten Weltkrieg war fragwürdig und widersprach der auch in der Bundesverfassung garantierten Freiheit der Forschung.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten.
1. Teilt er meine Auffassung, dass die EKR mit dieser Aufforderung, die Rolle der Schweiz in der Geschichte des Kolonialismus zu beleuchten, ihr Mandat überschreitet?
2. Kann er bestätigen, dass solche Fragestellungen der historischen Forschung zu überlassen sind und nicht staatlich angeleitet werden sollen?
3. Ist er nicht auch der Meinung, dass die EKR hier eine absurde Selbstanklage-Kultur betreibt, in Anbetracht dessen, dass weder die Schweiz noch die Eidgenossenschaft je Kolonialmächte im obigen Sinne waren?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Gemäss dem aktualisierten Mandat des Bundesrates vom 25. November 2015 befasst sich die 1995 etablierte Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) mit rassistischer und ethnisch-kultureller Diskriminierung, und sie fördert eine bessere Verständigung zwischen Personen unterschiedlicher Hautfarbe, Abstammung, nationaler oder ethnischer Herkunft oder Religion. Sie hat jegliche Form von direkter oder indirekter rassistischer Diskriminierung zu bekämpfen und einer wirksamen Prävention besondere Beachtung zu schenken. Zur Erfüllung ihres Mandats hat die EKR rassistische Diskriminierung in ihren individuellen und gesellschaftlichen Auswirkungen unter wissenschaftlichen und ethischen Gesichtspunkten zu analysieren sowie Vorschläge und Empfehlungen zu Massnahmen gegen Rassismus zu erarbeiten und Öffentlichkeitsarbeit zu leisten.
Mit der in der Interpellation erwähnten Medienmitteilung hat die EKR mandatsgemäss die Ergebnisse der von ihr in Auftrag gegebenen Studie "Anti-Schwarze-Rassismus. Juristische Untersuchung zu Phänomen, Herausforderungen und Handlungsbedarf" und ihre eigenen, darauf aufbauenden Empfehlungen der Öffentlichkeit präsentiert.
2. Uno-Pakt I (Art. 15 Abs. 3) und Bundesverfassung (Art. 20) schützen die intellektuelle und methodologische Freiheit der Forschenden vor staatlicher Einmischung, der Bund hat aber die Möglichkeit, wissenschaftliche Forschung zu fördern (Art. 64 BV). So sind etwa nationale Forschungsprogramme ein geeignetes und wichtiges Instrument, um Antworten auf Fragen zur Lösung wichtiger Gegenwartsprobleme zu geben, und widersprechen dem Grundsatz der Freiheit der wissenschaftlichen Lehre und Forschung nicht.
Die von der EKR ausgesprochene Empfehlung für wissenschaftliche Untersuchungen, welche die Beteiligung und die Rolle der Schweiz in der Geschichte des Kolonialismus beleuchten, widerspricht diesen Grundsätzen in keiner Weise.
3. Aus der obenerwähnten Studie folgert die EKR, dass vor dem Hintergrund der historischen Erfahrung des Kolonialismus auch die Schweiz ihre Verstrickungen bzw. ihre historische Rolle noch nicht bzw. nicht vollständig wissenschaftlich aufgearbeitet hat. Dies aber sei wichtig, um präventiv gegen die immer noch bestehende strukturelle Diskriminierung und den Alltagsrassismus, denen schwarze Menschen ausgesetzt sind, vorgehen zu können. Wie in der Antwort auf die Frage 1 ausgeführt, entspricht dieses Vorgehen dem Mandat der EKR.
Antwort des Bundesrates.