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17.435 · Parlamentarische Initiative · 2017-05-03

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:

Das Spesenregime soll so angepasst werden, dass die Übernachtungsentschädigungen nur gegen Belege ausbezahlt werden.

Die Mahlzeitentschädigung bei halbtägigen Sitzungen ist auf 60 Franken zu senken.

Begründung

Übernachtungsspesen sollten nur ausbezahlt werden, wenn tatsächlich in einem Hotel oder in einer Mietwohnung übernachtet wird und dabei effektive Kosten entstehen.

Nach einer Session oder Ende Monat ist eine Quittung des Hotels abzugeben. Wer eine Mietwohnung hat, muss einmalig den Mietvertrag vorlegen.

Es kommt heute oft vor, dass Parlamentarier zur Übernachtung nach Hause gehen und trotzdem die Übernachtungsspesen beziehen.

Die Essensspesen sind bei halbtägigen Sitzungen auf 60 Franken zu begrenzen. Für eine Hauptmahlzeit ist eine volle Essensentschädigung nicht gerechtfertigt.