17.496 · Parlamentarische Initiative · 2017-10-12
Erledigt
Wortlaut
Die Finanzkommission des Nationalrates beschliesst, Artikel 103 des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung wie folgt zu ergänzen:
Art. 103
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Abs. 1bis
Im Jahr 2018 wird der Bundesbeitrag nach Absatz 1 um 441,8 Millionen Franken erhöht.
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