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17.5146 · Fragestunde. Frage · 2017-03-08

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Aufgrund der aktuellen Gesetzgebung (Art. 115 der Bundesverfassung und Art. 21 des Zuständigkeitsgesetzes) musste die Gemeinde Engelberg/OW für einen Gast Spitalkosten von knapp 350 000 Franken übernehmen. Die Übernahme solcher Kosten für ausländische Staatsangehörige basiert auf deren (zufälligem) Aufenthalt im Zeitpunkt eines Ereignisses.

- Sieht der Bundesrat Möglichkeiten, um die Kantone von solchen Kosten zu entlasten, bzw. ist er dazu bereit?

- Ist er bereit, international aktiv zu werden, damit das Herkunftsland diese übernimmt?

Stellungnahme des Bundesrates

Das Bundesgesetz über die Zuständigkeit für die Unterstützung Bedürftiger sieht vor, dass Ausländer ohne Wohnsitz in der Schweiz unter Umständen Anspruch auf sofortige Hilfe haben. Unterstützungspflichtig ist der Aufenthaltskanton.

Die Unterstützungspflicht ist eng begrenzt. Sie beschränkt sich auf eigentliche Notfälle. Eingriffe, die nicht zwingend und dringlich sind, müssen nicht abgegolten werden. Dazu kommt, dass Ausländer, die für ihre Einreise in die Schweiz ein Visum benötigen, den Nachweis erbringen müssen, dass sie krankenversichert sind.

Der Bundesrat ist bereit, in Zusammenarbeit mit den Kantonen abzuklären, welche praktische Bedeutung die geltende Regelung hat, insbesondere welches ihre finanziellen Auswirkungen für die einzelnen Kantone sind. Er ist auch bereit, allfällige Alternativen zu prüfen, um wenn nötig eine breitere Verteilung der Kosten zu ermöglichen.