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17.5156 · Fragestunde. Frage · 2017-03-08

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

X wurde letztes Jahr zum Vizedirektor des SEM (Nachfolge Urs von Arb) ernannt. Er verfügt über eine Sekundarlehrer-Ausbildung und Lektoratserfahrung, Führungserfahrung fehlt gemäss Medien.

- Stimmt es, dass die Ausschreibung eine "führungsstarke Persönlichkeit" mit langjähriger Erfahrung in der nationalen und weltweiten Migrationspolitik verlangt hat?

- Welche Punkte sind gemäss Anforderungsprofil nötig und welche erfüllt?

- Womit hat X unter 23 Bewerbern Gremien und Vorsteherin des EJPD überzeugt?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Besetzung der Stelle eines Vizedirektors erfolgt nicht durch den Bundesrat. Im EJPD sind für die Ernennung von Vizedirektoren bzw. Vizedirektorinnen die Amtsdirektoren bzw. Amtsdirektorinnen zuständig. Unabhängig von der Stellenbesetzung erfolgt aber die Verleihung eines Botschaftertitels durch den Bundesrat.

Für die zu besetzenden Stellen wird ein Anforderungsprofil erstellt. Gewählt wird diejenige Person, welche das Anforderungsprofil aufgrund ihrer Erfahrungen und Kenntnisse insgesamt am besten erfüllt. Zu den Details der Personalauswahl können aufgrund des Persönlichkeitsschutzes wie allgemein üblich keine weiteren Angaben gemacht werden.