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17.5205 · Fragestunde. Frage · 2017-03-08

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Die einkassierten Retrozessionen und Vermittlungsgebühren unterliegen der Mehrwertsteuerpflicht.

In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:

a. Gibt es eine einheitliche Praxis, wo die Retrozessionen und Vermittlungsgebühren versteuert werden, bei den Zahlenden oder bei den Empfängern?

b. Wie überprüft die Eidgenössische Steuerverwaltung, ob die Retrozessionen und Vermittlungsgebühren auch tatsächlich versteuert werden?

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