17.5575 · Fragestunde. Frage · 2017-12-04
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Die Justizministerin begründete ihre ablehnende Haltung zur Durchsetzungs-Initiative, dass die Gewaltenteilung verletzt würde und diese zur Demokratie gehöre.
Nun hat das Obergericht Zürich die neuen Ausschaffungsnormen für 27 Staatsangehörigkeiten weitgehend für nichtig erklärt und damit in generell-abstrakter Weise entschieden.
- Haben die Richter die Gewaltenteilung verletzt?
- Warum wurde gegenüber dem Stimmbürger 2010 und 2016 nicht deklariert, dass die Ausschaffungsregeln nicht für EU-Bürger gelten?