Lexipedia

18.302 · Standesinitiative · 2018-01-30

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung vom 18. April 1999, Artikel 115 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Bundesversammlung und Artikel 156 des Geschäftsreglementes vom 13. September 1985 des Grossen Rates des Kantons Genf (Loi portant règlement du Grand Conseil de la République et canton de Genève)

und in Anbetracht von Artikel 8 und Artikel 108 der Bundesverfassung vom 18. April 1999, Artikel 7 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 1990 über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden, Artikel 21 Absatz 1 Buchstabe b des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 1990 über die direkte Bundessteuer sowie Artikel 24 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 2 des Genfer Gesetzes vom 27. September 2009 über die Besteuerung von natürlichen Personen reicht der Grosse Rat des Kantons Genf folgende Standesinitiative ein:

Vor dem Hintergrund, dass:

- es ungerecht ist, den Wohneigentümerinnen und -eigentümern des Landes eine Steuer für rein fiktive Mieteinnahmen aufzuerlegen;

- diese Steuerpraxis aus dem Jahr 1940 stammt und somit veraltet ist;

- Tausende von Wohneigentümerinnen und -eigentümern eines Kantons, in dem bereits die höchste Steuerlast der gesamten Schweiz zu tragen ist, durch diese Praxis ungebührend finanziell belastet werden;

- es unverhältnismässig ist, Kleineigentümerinnen und -eigentümern aus der Mittelschicht - namentlich den Pensionärinnen und Pensionären, deren Einkommen unverändert bleiben, während der Mietwert in Genf kontinuierlich steigt - eine solche Last aufzubürden;

- viele Fraktionen der Bundesversammlung, auf linker wie rechter Seite, diese Steuerpraxis aufheben, vereinfachen oder modernisieren wollen und diese also unbedingt hinterfragt werden muss;

- es unerlässlich ist, im Kanton Genf, in dem die Wohneigentumsquote (18 Prozent) weit hinter dem Schweizer Durchschnitt hinterherhinkt (37 Prozent), das Wohneigentum zu fördern;

fordert der Grosse Rat des Kantons Genf die Bundesversammlung auf, den Eigenmietwert im Schweizer Steuerrecht abzuschaffen.

Begründung

Mit der angekündigten Erhöhung des Eigenmietwertes würde eine bereits viel zu lange bestehende Ungerechtigkeit vergrössert, welche darin besteht, allen Wohneigentümerinnen und -eigentümern dieses Landes eine Steuer für rein fiktive Mieteinnahmen aufzuerlegen.

Diese nach Schweizer Steuerrecht zu versteuernden Einnahmen mögen zwar fiktiv sein, die Erhöhung der entsprechenden Steuer ist es für die betroffenen Steuerpflichtigen jedoch keinesfalls!

Nach einer Erhöhung um 7,03 Prozent im Jahr 2013 wurde die Steuer auf 2018 um weitere 7,9 Prozent angehoben, was zweifelsohne eine erhebliche finanzielle Zusatzlast für die Kleineigentümerinnen und -eigentümer des Kantons Genf bedeutet, in dem bereits die höchste Steuerlast der gesamten Schweiz zu tragen ist.

Diese besonders kleinliche Steuer ist nur eine von mehreren Steuern, die Wohneigentümerinnen und -eigentümer sanktionieren. Mit dieser Initiative wollen wir für die Interessen dieser Personen eintreten.

Der Eigenmietwert, der ursprünglich als Ausgleichsmassnahme gegenüber Mieterinnen und Mietern gedacht war, die ihren Mietzins nach geltendem Recht nicht von der Steuer absetzen können, wurde ausserdem damit gerechtfertigt, dass er den Steuerabzug "kompensiert", den Wohneigentümerinnen und -eigentümer für ihre Unterhaltskosten und Hypothekarzinsen geltend machen können. Doch diese "Kompensation" hat sich insbesondere für die Kleineigentümerinnen und -eigentümer aus der Mittelschicht, namentlich für die Pensionärinnen und Pensionäre, längst zu einem finanziellen Nachteil entwickelt, da deren Einkommen stagnieren, während der von Bern für Genf festgelegte Eigenmietwert steigt.

Der Zweck dieser Steuerbestimmung, die regelmässig von Links- wie Rechtsparteien infrage gestellt wird, ist mehr als fragwürdig und scheint nur darin zu liegen, die Staatskassen zu füllen.

Da Bern von Genf alle vier Jahre eine automatische Anpassung des Eigenmietwertes verlangt, richtet sich dieser parlamentarische Vorstoss des Grossen Rates des Kantons Genf folgerichtig an die Bundesversammlung.

Diese Standesinitiative ist allerdings bei Weitem nicht der erste politische Vorstoss zur Reformierung oder Abschaffung dieser Besonderheit im Steuerrecht:

- 2009: Motion FDP-Liberale Fraktion 09.3142, "Eigentum stärken, Energie sparen, Eigenmietwert senken";

- 2012: Motion Streiff-Feller 12.3778, "Eigenmietwert abschaffen. Systemwechsel bei der Besteuerung des Wohneigentums"; Interpellation CVP/EVP-Fraktion 12.3848, "Abschaffung des Eigenmietwertes"; Interpellation Gössi 12.3866, "Sinnvolle Reform des Eigenmietwertes für alle";

- 2013: Motion Egloff 13.3083, "Sicheres Wohnen. Einmaliges Wahlrecht beim Eigenmietwert";

- 2015: Standesinitiative Basel-Landschaft 15.316, "Vereinfachung des Steuersystems bei den direkten Steuern";

- 2016: parlamentarische Initiative Leutenegger Oberholzer 16.455, "Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung";

- 2017: Interpellation Hardegger 17.3517, "Steuerliche Konsequenzen bei einem vollständigen Systemwechsel beim Eigenmietwert".

Derzeit befindet sich zudem eine vom Ständerat eingereichte parlamentarische Initiative zur Abschaffung des Eigenmietwertes für Erstwohnungen, die auf starke Zustimmung zu stossen scheint, für deren Umsetzung es allerdings noch keinen Zeitplan gibt, in der Kommissionsberatung.

Mit dieser Initiative sollen alle hängigen Massnahmen aktiv unterstützt werden, indem sich der Kanton Genf klar für eine Abschaffung des Eigenmietwertes ausspricht - ein Element unseres Steuerrechts, das auf einem unpräzisen Indexwert und einem hypothetischen Einkommen beruht und das den Zugang zu Wohneigentum in einem Kanton erschwert, in dem die Wohneigentumsquote (18 Prozent) weit hinter dem Schweizer Durchschnitt hinterherhinkt (37 Prozent).

Abschaffung des Eigenmietwertes in der Schweiz | Lexipedia | Lexipedia