18.316 · Standesinitiative · 2018-08-16
Finanzdepartement
Erledigt
Ausgangslage
Die gesetzlichen Grundlagen auf Bundesebene sind dahingehend anzupassen, dass bei sämtlichen Einfuhren im privaten Warenverkehr die Schweizer Mehrwertsteuer zu entrichten ist, sofern die ausländische Mehrwertsteuer zurückgefordert wird.
Wortlaut
Die gesetzlichen Grundlagen auf Bundesebene sind dahingehend anzupassen, dass bei sämtlichen Einfuhren im privaten Warenverkehr die Schweizer Mehrwertsteuer zu entrichten ist, sofern die ausländische Mehrwertsteuer zurückgefordert wird.
Begründung
Steuergerechtigkeit: Mit der heute geltenden Regelung - Wertfreigrenze bei Wareneinfuhren bis 300 Franken und der erlaubten und in aller Regel beanspruchten Rückforderung der MWST im benachbarten Ausland (Deutschland: 19 Prozent; Lebensmittel: 7 Prozent) - wird eine Tax-free-Zone grossen Ausmasses geschaffen. Der im Ausland einkaufende Kunde bezahlt (bis 300 Franken pro Person) im Gegensatz zu jenem, der in der Schweiz einkauft, keine MWST. Da fehlt die Steuergerechtigkeit - zulasten des Schweizer Detailhandels. Zudem gehen dem Schweizer Fiskus Steuereinnahmen in Millionenhöhe verloren, die anderweitig gedeckt werden müssen.
Detailhandel: "Die im Ausland getätigten Käufe belaufen sich nach Schätzungen der CS mittlerweile auf rund 10 Milliarden Franken." ("NZZ", 4. Januar 2017). Während z. B. auf der Kreuzlinger Seite zahlreiche Läden über massiv sinkende Verkaufszahlen klagen, platzt Konstanz an Samstagen aus allen Nähten: "Bis zu 50 Prozent des Umsatzes im Konstanzer Einzelhandel kommt aus der Schweiz. Geld, das die Stadt verändert." ("Stuttgarter Zeitung", 1. März 2017). Allein in Konstanz werden täglich mehr als 10 000 Ausfuhrzettel abgestempelt ("NZZ", 11. Januar 2016).
Selbstverständlich ist der Einkaufstourismus nicht die einzige Ursache für Probleme des Detailhandels. Doch der Internethandel oder die Hochpreisinsel Schweiz sind keine Argumente gegen eine neue Zollregelung, mit der unsere Detailhändler nicht mehr zusätzlich benachteiligt werden sollen.
Verkehr und Umwelt: Der überbordende Einkaufstourismus generiert massiven Autoverkehr und eine damit verbundene Belastung der Umwelt. Bezeichnenderweise wuchs der Verkehr auf den Zubringerachsen nach Deutschland um ein Mehrfaches des kantonalen Durchschnitts: Bei einer gesamtkantonalen Verkehrszunahme von 0,8 Prozent nahm der Verkehr auf der H470 (Berg) um 7,2 Prozent, der Verkehr auf der H471 (Langrickenbach) um 6,9 Prozent zu (2015, TBA Thurgau).
Verhandlungen
SDA-Meldung
Debatte im Ständerat, 18.09.2019
Der Ständerat hält an der Wertfreigrenze von 300 Franken für private Einfuhren aus dem Ausland fest. Er hat eine Standesinitiative des Kantons Thurgau mit 19 zu 18 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt. Diese fordert, dass die Wertfreigrenze nicht geltend gemacht werden kann, wenn die ausländische Mehrwertsteuer zurückverlangt wird. Jede neue Regelung würde neue Probleme mit sich bringen, sagte Kommissionssprecher Martin Schmid (FDP/GR). Er warnte vor Umsetzungsproblemen und zusätzlichem administrativem Aufwand. Die Thurgauer CVP-Ständerätin Brigitte Häberli-Koller erinnerte vergebens an die Wettbewerbsnachteile, die der einheimische Detailhandel wegen des Einkaufstourismus erleide - insbesondere in Grenznähe. Das Problem würde dadurch nicht gelöst, sagte Ruedi Noser (FDP/ZH). Er erklärte sich aber bereit, das Problem in den nächsten Monaten auf anderem Weg anzupacken. Es brauche eine Lösung, befand auch Schmid.
SDA-Meldung
Debatte im Nationalrat, 30.10.2020
Nationalrat will strengere Regeln für Einkaufstouristen schaffen
Der Nationalrat will den Einkaufstourismus bremsen. Er hat am Freitag mit 115 zu 54 Stimmen bei 10 Enthaltungen einer entsprechenden Motion seiner Finanzkommission (FK-N) zugestimmt.
Konkret verlangt der Vorstoss, den Mindestbetrag herabzusetzen, bis zu dem für Einkäufe im Ausland keine Mehrwertsteuer bezahlt werden muss. Die Gesetzesvorlage soll die technischen Möglichkeiten wie etwa die Smartphone-App "Quickzoll" berücksichtigen.
Diese Wertfreigrenze liegt derzeit bei 300 Franken pro Person und Tag. Erst wenn der Wert des im Ausland eingekauften diesen Betrag übersteigt, muss für den gesamten Warenwert die Mehrwertsteuer bezahlt werden.
Neue Bagatellgrenze
Neben dem Vorschlag einer tieferen Wertfreigrenze schlägt die Motion vor, die Wertfreigrenze an die Ausfuhr-Bagatellgrenze des Herkunftslandes anzupassen. Bei dieser handelt es sich um den Mindesteinkaufsbetrag im Ausland, welcher pro Verkaufsgeschäft oder pro Rechnung erreicht werden muss, damit die Mehrwertsteuer zurückerstattet wird.
Für Ausländer in der Schweiz beträgt der Mindesteinkaufsbetrag 300 Franken pro Verkaufsgeschäft. Ausländer bekommen die Mehrwertsteuer also erst zurückerstattet, wenn sie für mindestens 300 Franken einkaufen. Umgekehrt können die EU-Mitgliedstaaten eine Bagatellgrenze von maximal 175 Euro pro Verkaufsgeschäft festlegen. Beim Start des Euro entsprach dies annähernd 300 Franken.
In Frankreich beträgt die Bagatellgrenze derzeit 175 Euro, in Österreich 75 Euro. Deutschland kannte bislang keine Bagatellgrenze. Die Regierung entschied jedoch Ende Juli, eine solche von 50 Euro einzuführen. Künftig sollen Nicht-EU-Bürger in Deutschland bei Einkäufen die Mehrwertsteuer also erst zurückbekommen, wenn ein Einkauf die Marke von 50 Euro erreicht.
Bundesrat und SP dagegen
Der Bundesrat lehnt den Vorstoss ab. Laut Finanzminister Ueli Maurer löst dieser das Problem des Einkaufstourismus nicht. Viel mehr ins Gewicht fielen der starke Franken oder die höheren Löhne und Preise in der Schweiz.
Auch die SP bezeichnete die Motion als falschen Weg für eine Lösung. Ansonsten stimmten aber alle Fraktionen mehrheitlich für die Motion. Diese geht nun an den Ständerat.
Auch Abschaffung wird diskutiert
Auch der Vorschlag der Kantone Thurgau und St. Gallen, wonach die Wertfreigrenze auf privaten Wareneinfuhren ganz abgeschafft werden soll, steht weiter im Raum. Neu soll bei sämtlichen Wareneinfuhren im Inland eine Mehrwertsteuer entrichtet werden, wenn diese im Ausland zurückerstattet wird.
Der Nationalrat sprach sich mit 108 zu 60 Stimmen bei 14 Enthaltungen für zwei entsprechende Standesinitiativen aus. Die darin skizzierte Lösung zur Eindämmung des Einkaufstourismus wäre in der Praxis nicht umsetzbar, kritisierte zwar Kommissionssprecher Beat Walti (FDP/ZH). Das vermochte eine Mehrheit im Rat aber nicht zu überzeugen.
SDA-Meldung
Debatte im Ständerat, 21.09.2021
Ständerat will Massnahmen zur Dämpfung des Einkaufstourismus
Der Ständerat will neue Regeln im Einkaufstourismus etablieren. Entgegen den Empfehlungen seiner vorberatenden Kommission hat er am Dienstag drei Vorstösse angenommen, die den Einkaufstourismus weniger attraktiv machen wollen. Gezielt wird auf die Mehrwertsteuer.
Die kleine Kammer besprach eine Motion der Finanzkommission des Nationalrats (FK-N), welche der Nationalrat zugestimmt hatte. Diese verlangt, die Wertfreigrenze tiefer anzusetzen. Konkret soll der Mindestbetrag herabgesetzt werden, bis zu dem für Einkäufe im Ausland keine Mehrwertsteuer bezahlt werden muss. Diese Wertfreigrenze liegt derzeit bei 300 Franken pro Person und Tag. Erst wenn der Wert der im Ausland eingekauften Ware diesen Betrag übersteigt, muss für den gesamten Warenwert die Mehrwertsteuer bezahlt werden. Die Mehrwertsteuer würde mit der Änderung also früher fällig als bis anhin.
Zudem schlägt die Motion vor, die Wertfreigrenze an die Ausfuhr-Bagatellgrenze des Herkunftslandes anzupassen. Bei dieser handelt es sich um den Mindesteinkaufsbetrag im Ausland, welcher pro Verkaufsgeschäft oder pro Rechnung erreicht werden muss, damit die Mehrwertsteuer zurückerstattet wird.
Bei der Umsetzung der Motion sollen die neuen technischen Möglichkeiten miteinbezogen werden, namentlich die digitale Verzollungsapp "Quickzoll", die bereits im Einsatz ist.
Angst vor mehr Bürokratie
Folge gab der Ständerat auch zwei Standesinitiativen aus den Kantonen Thurgau und St. Gallen. Diese verlangen, dass bei allen privaten Einkäufen die Schweizer Mehrwertsteuer bezahlt werden muss, sofern die ausländische Mehrwertsteuer zurückgefordert wurde. Die Wertfreigrenze würde also aufgehoben.
Die vorberatende Kommission empfahl, diese Initiativen abzulehnen. Sie teile zwar die Sorge, dass der "grassierende Einkaufstourismus" von über 10 Milliarden Franken pro Jahr zu einem Verlust von Arbeitsplätzen und Einbussen im Detailhandel führen könne, sagte Sprecher Pirmin Bischof (Mitte/SO). Die vorgeschlagenen Ideen seien aber nicht die richtige Lösung. Denn das Hauptproblem seien die Preisunterschiede zwischen in- und ausländischen Produkten. Zudem würde die Umsetzung der Vorschläge zu praktischen Problemen führen.
Die Standesvertreter aus St. Gallen - Benedikt Würth (Mitte) - und aus dem Thurgau - Brigitte Häberli-Koller (Mitte) - konnten den Rat jedoch von der Notwendigkeit der Initiativen überzeugen. Es sei nicht nachvollziehbar, wieso die Schweiz vor der Haustüre eine zollfreie Zone zulasse, sagte Würth. Ihm sei klar, dass die Vorschläge keine Wunderwaffe im Kampf gegen den Einkaufstourismus seien. Es entstehe aber ein Dämpfungseffekt, wenn die steuerliche Ungleichbehandlung beseitigt oder reduziert werde.
Häberli-Koller liess zudem das Argument der hohen administrativen Aufwände nicht gelten. Angesichts der Digitalisierung lasse sich die Situation ganz sicher anpacken, sagte sie.
"Einkaufstourismus gehört zur Schweiz"
Da der Nationalrat den Vorstössen bereits zugestimmt hatte, ist nun der Bundesrat am Zug. Dieser lehnte die Anliegen ab. Die Beträge der Mehrwertsteuer, die neu erhoben werden müssten, seien so klein, dass der Einkaufstourismus dadurch kaum reduziert würde, sagte Finanzminister Ueli Maurer. Denn der Einkaufstourismus sei auch ein gesellschaftliches Erlebnis, das einfach zur Schweiz gehöre. Zudem seien die Preisdifferenzen zwischen den Produkten im In- und Ausland einfach zu hoch.
Die Vorstösse würden laut dem Bundesrat den Detailhandel in den Grenzregionen nicht retten, sondern würden eher dazu führen, dass die Menschen die neuen Regeln umgingen und daher viel eher Ware schmuggelten. "Wecken wir nicht falsche Hoffnungen", sagte Maurer, in der Hoffnung, dass die Vorstösse abgelehnt werden.
Siehe auch: 19.3975 Mo. Nationalrat (FK-N). Verbesserung der Steuergerechtigkeit im Warenfluss des kleinen Grenzverkehrs