18.403 · Parlamentarische Initiative · 2018-02-26
Parlament
Erledigt
Wortlaut
Das Büro will bei den Bezügen der Ratsmitglieder von der aktuellen Regelung zu einer Pauschalregelung wechseln und beabsichtigt daher, die Rechtsgrundlagen entsprechend zu revidieren. Die aktuelle Regelung, die auf tätigkeits- beziehungsweise anwesenheitsbezogenen Bezügen basiert, soll durch ein Modell ersetzt werden, das auf einer einmaligen Entschädigung beruht, die alle Grundkosten eines Parlamentsmandats abdeckt. Die Höhe dieser Entschädigung kann variieren, um besonderen Situationen wie beispielsweise der langen Anreise vom Wohnort oder der Ausübung spezifischer parlamentarischer Funktionen Rechnung zu tragen. Das neue Modell hat kostenneutral zu sein und soll auch die berufliche Vorsorge der Ratsmitglieder und die steuerlichen Aspekte regeln.
Begründung
Das Bezügesystem für Ratsmitglieder ist das Ergebnis von punktuellen Beschlüssen, die im Laufe der Jahre getroffen wurden. Es ist kompliziert und wird den aktuellen Bedürfnissen der Ratsmitglieder nicht mehr gerecht. Zudem schafft es Fehlanreize und zieht zahlreiche administrative Kontrollen nach sich (Präsenzliste, Überprüfung der Belege, Kontrolle der Rechnungen usw.).
In den Augen des Büros ist es notwendig, anstelle von punktuellen Anpassungen, wie dies andere parlamentarische Initiativen verlangen (z. B. parlamentarische Initiative Eder 16.413, "Keine Übernachtungsentschädigungen für nicht erfolgte Übernachtungen"; parlamentarische Initiative Rickli Natalie 17.433, "Der Freitag der dritten Sessionswoche ist zu streichen"; parlamentarische Initiative Geissbühler 17.435, "Für den Steuerzahler nachvollziehbare Spesenentschädigungen"; parlamentarische Initiative Geissbühler 17.436, "Anpassung der Entschädigungen beim Vorstellen von parlamentarischen Initiativen in der Kommission auf 200 Franken"; parlamentarische Initiative Köppel 17.505, "Halbierung der Bezüge von Parlamentariern und Parlamentarierinnen"), eine gesamtheitliche Betrachtung im Hinblick auf die Einführung des Vertrauensarbeitszeitmodells anzustellen.
Von einem Modell, bei dem alle Tätigkeiten einzeln vergütet und alle Auslagen gesondert zurückerstattet werden, soll zu einem weitgehend pauschalisierten Modell gewechselt werden, das alle Grundbedürfnisse des Parlamentsmandats abdeckt. Die neue Regelung soll den Ratsmitgliedern bei gleichbleibendem Budget mehr Spielraum und Verantwortung bei der finanziellen Verwaltung ihres Mandats geben und die finanzielle Planbarkeit erhöhen. Zudem soll das neue Modell die Melde- und Prüfverfahren vereinfachen und den administrativen Aufwand verringern. Es hat kostenneutral zu sein und soll auch die berufliche Vorsorge der Ratsmitglieder sowie die steuerlichen Aspekte regeln.