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18.4081 · Interpellation · 2018-09-28

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Avenir Suisse hat ein "Privilegienregister der Schweizer Landwirtschaft" veröffentlicht (https://www.avenir-suisse.ch/privilegien-register). Es umfasst aktuell über 100 Positionen und schätzt die staatlichen Vorteile und externen Kosten des Agrarsektors auf über 20 Milliarden Franken pro Jahr.

Der Bundesrat wird eingeladen, dazu folgende Fragen zu beantworten:

1. Wie beurteilt er dieses Register?

2. Welche Positionen fehlen noch im Register?

3. Wie hoch sind die im Register identifizierten, aber noch nicht bezifferten Kosten?

Stellungnahme des Bundesrates

Die direkten und indirekten Transfers an die Landwirtschaft aus Sicht des Bundes sind in der Gesamtschau zur mittelfristigen Weiterentwicklung der Agrarpolitik im Kapitel 3 aufgeführt. Die Bundesausgaben für Landwirtschaft und Ernährung betragen demnach rund 3,7 Milliarden Franken und die Kosten des Grenzschutzes rund 3,5 Milliarden Franken (Durchschnitt der Jahre 2014 bis 2016). Basis für den Bundesrat sind offizielle Zahlen wie Voranschlag und Staatsrechnung sowie Evaluationen von nationalen und internationalen Organisationen basierend auf etablierten Methoden (z. B. OECD). Diese stützen sich auf internationale Standards und können mit anderen Ländern verglichen werden.

Das Register von Avenir Suisse ist ein Versuch, auch anderweitige Kosten für die Gesellschaft, die direkt oder indirekt einen Bezug zur Schweizer Landwirtschaft haben, monetär zu bewerten.

1. Der Bundesrat beurteilt keine privaten Studien. Er wird voraussichtlich im November 2018 die Vernehmlassung zur Agrarpolitik ab 2022 eröffnen. Interessierte Kreise sind eingeladen, ihre Positionen zur künftigen Agrarpolitik im Rahmen dieser Vernehmlassung einzubringen.

2. Der Bundesrat verfügt über kein Register, das alle volkswirtschaftlichen Kosten, die direkt oder indirekt einen Bezug zur Schweizer Landwirtschaft haben, enthält. Anzumerken ist, dass die Berechnung von externen Kosten, aber auch von gemeinwirtschaftlichem Nutzen immer mit Unsicherheiten verbunden und mit entsprechend grosser Vorsicht zu geniessen ist.

3. Avenir Suisse hat 15 Bereiche aufgeführt, die nicht quantifiziert werden konnten. Darunter fallen beispielsweise die strukturerhaltende Wirkung der Übergabe von Betrieben zum Ertragswert oder die höheren Stipendien bei Kindern von Bauernfamilien aufgrund des auf dem Ertragswert basierenden Eigenmietwertes von landwirtschaftlichen Wohnungen und des damit verbundenen tieferen steuerbaren Einkommens. Die Quantifizierung dieser Bereiche würde umfangreiche Arbeiten notwendig machen. Aus Kosten-Nutzen-Überlegungen verzichtet der Bundesrat auf eine Quantifizierung.

Antwort des Bundesrates.

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