18.4124 · Motion · 2018-11-29
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament rechtliche Voraussetzungen zur Einführung eines sofortigen Moratoriums hinsichtlich eines weiteren Ausbaus des AIA-Netzwerks vorzulegen, bis der Bundesrat eine unabhängige Evaluation der Auswirkungen des bestehenden AIA-Netzwerks abgeschlossen hat und diese als unbedenklich einstuft.
Begründung
Das Parlament hat bis dato die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten (AIA) mit 81 Partnerstaaten genehmigt (Stand: 1. September 2018), darunter Saudi-Arabien, Bahrain, die Vereinigten Arabischen Emirate, Brasilien, Mexiko, Kolumbien, Russland usw. Der AIA-Standard legt fest, wie die Steuerbehörden der teilnehmenden Länder Informationen zu Finanzkonten austauschen sollen.
Die zu übermittelnden Informationen umfassen hochsensible, schützenswerte Daten aus der finanziellen Privatsphäre. Mithin werden die Eigentumsrechte durch solche Eingriffe empfindlich berührt. Die innerstaatliche Verwendung der aus dem Ausland erhaltenen Daten ist schlussendlich Sache der einzelnen Länder.
Angesichts der aktuellen, problematischen internationalen Entwicklungen in einer Vielzahl von Ländern, z. B. mit der Tötung des Journalisten Khashoggi, mit der Einschränkung der Presse- und Meinungsfreiheit, mit der Aushöhlung der politischen Rechte usw., und in Anbetracht dessen, dass bereits mit rechtsstaatlich hoch bedenklichen Staaten "Partnerschaften" geschlossen wurden, ist eine vollumfängliche, von der OECD unabhängige Evaluation der Auswirkungen des AIA-Netzwerks notwendig.
Dass mittlerweile über 43 weitere Staaten und Territorien (meist Schwellen- und Entwicklungsländer), die sich zum AIA-Standard bekennen, aber bisher noch keinen Zeitrahmen für die Umsetzung des AIA angegeben haben, potenzielle AIA-Partner werden sollen, ist mehr als nur besorgniserregend. Dabei war einst unbestritten, und es wurde als Argument zugunsten der AIA beliebt gemacht, dass AIA-Vereinbarungen nur mit Staaten geschlossen werden, die in rechtsstaatlicher Hinsicht vergleichbar sind, und wenn ein begründetes wirtschaftliches Interesse besteht.
Ein Moratorium ist notwendig, damit überhaupt fundierte, aussagekräftige Erfahrungen mit den bisherigen 81 Partnerstaaten erhoben werden können.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Am 7. Dezember 2018 hat der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren über die Einführung des automatischen Informationsaustausches (AIA) mit 18 zusätzlichen Partnerstaaten ab 2020/21 eröffnet. Vorgängig hat der Bundesrat die vorgeschlagene Erweiterung des Netzwerks der AIA-Partnerstaaten den zuständigen parlamentarischen Kommissionen (APK und WAK beider Räte) zur Konsultation unterbreitet. Die Kommissionen haben sich dem unterbreiteten Vorgehen angeschlossen. Wie bei den Beschlüssen zu den bisherigen Partnerstaaten kommen auch bei der vorgeschlagenen Erweiterung des AIA-Netzwerks die Voraussetzungen des globalen AIA-Standards für die Einführung des AIA und die innerschweizerischen Genehmigungsverfahren uneingeschränkt zur Anwendung. Das Parlament wird zu gegebener Zeit nach Artikel 39 AIAG über die Einführung des AIA mit den 18 zusätzlichen Staaten und Territorien Beschluss fassen können.
Wie anlässlich der Behandlung der Einführung des AIA mit 41 weiteren Partnerstaaten im Jahr 2017 beschlossen, wird das Parlament bei der künftigen Erweiterung des AIA-Netzwerks verstärkt in die Arbeiten mit einbezogen. Nebst den vorerwähnten Konsultationen im Rahmen der Festlegung der generellen Strategie findet auch das im Bundesbeschluss vom 6. Dezember 2017 über den Prüfmechanismus zur Sicherstellung der standardkonformen Umsetzung des AIA (BBl 2018 39) statuierte Verfahren Anwendung. Demnach hat der Bundesrat bei allen vom Parlament seit 2017 genehmigten AIA-Partnern vor dem ersten Datenaustausch nochmals zu prüfen, ob diese Staaten und Territorien die Voraussetzungen des AIA-Standards (insb. Rechtsgrundlagen, Spezialitätsprinzip, Vertraulichkeit, Datensicherheit, Datenschutz) erfüllen. Zu diesem Zweck wird der Bundesrat einen Bericht erstellen und diesen den zuständigen parlamentarischen Kommissionen zur Konsultation unterbreiten.
Der Prüfmechanismus wird auch auf die in der Motion namentlich aufgeführten Staaten anwendbar sein, mit Ausnahme Bahrains und der Vereinigten Arabischen Emirate (sowie der weiteren nichtreziproken Staaten und Territorien), die als Länder, mit denen die Schweiz den AIA nichtreziprok umsetzt, aus der Schweiz keine Informationen über Finanzkonten erhalten werden.
Einen Stillstand im Bereich der Steuertransparenz erachtet der Bundesrat aus den genannten Gründen, insbesondere aufgrund der bestehenden Prüf- und Sorgfaltsmechanismen, als nicht notwendig, und er würde durch die internationale Staatengemeinschaft nicht akzeptiert. Die Schweiz würde damit riskieren, auf die Listen der unkooperativen Staaten, insbesondere von G-20/OECD und der EU, aufgenommen zu werden. Dies wäre für die Reputation des Landes und den Wirtschaftsstandort in vielerlei Hinsicht schädlich.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.