18.4132 · Interpellation · 2018-12-03
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Allem Anschein nach hat der Vizepräsident der Europäischen Kommission Valdis Dombrovskis einen Brief an einen deutschen EU-Abgeordneten geschickt, in dem er ihm mitteilt, dass die Börsenäquivalenz der Schweiz nach Dezember 2018 nicht mehr anerkannt wird. Grund dafür seien die nicht ausreichenden (?) Fortschritte in den Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU.
Die Eidgenossenschaft wird also ein weiteres Mal von Brüssel diskriminiert.
Ich frage den Bundesrat:
1. Stimmt es, dass die EU die Börsenäquivalenz der Schweiz nach Dezember 2018 nicht mehr anerkennen wird?
2. Der Bundesrat hat beschlossen, einen Kohäsionsbeitrag in Höhe von 1,3 Milliarden Franken an die EU zu leisten, obwohl keine entsprechende Pflicht besteht und die Schweiz daraus keinen konkreten Vorteil zieht. Der Grund war einzig und allein, Brüssel "zu besänftigen". Wie bewertet der Bundesrat den Entscheid der EU, die Schweiz trotz dieses Beschlusses des Bundesrates durch die Nichtanerkennung der Börsenäquivalenz zu diskriminieren?
3. Gedenkt der Bundesrat, die Botschaft über den Kohäsionsbeitrag unverzüglich zurückzuziehen, da nun klar ist, dass dieser Beitrag die Position Brüssels in Bezug auf die Schweiz in keiner Weise besänftigt und dass die enorme Summe an "Schmiergeld" daher keinen Effekt hat?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Seit Anfang 2018 dürfen EU-Wertpapierhändler Aktien, die in der EU gehandelt werden, nur dann an Handelsplätzen in Drittstaaten handeln, wenn diese als äquivalent anerkannt sind. Die Europäische Kommission anerkannte am 21. Dezember 2017 die Äquivalenz der Schweizer Börsenregulierung ("Börsenäquivalenz"), befristete diese aber auf ein Jahr und machte eine Erneuerung von Fortschritten in den Verhandlungen über ein institutionelles Abkommen abhängig. Am 20. Dezember 2018 hat die Europäische Kommission entschieden, die Börsenäquivalenz bis Ende Juni 2019 zu erneuern.
2. Der Bundesrat erachtet die Verbindung der Börsenäquivalenz mit den Verhandlungen über ein institutionelles Abkommen als sachfremd und ungerechtfertigt. Er ist der Ansicht, dass die Schweiz weiterhin sämtliche Voraussetzungen für eine unbefristete Anerkennung der Börsenäquivalenz erfüllt. Eine solche ist die beste Lösung für die betroffenen Marktakteure und bleibt nach wie vor das Ziel des Bundesrates.
Die Botschaft zum zweiten Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten (BBl 2018 6665) hat der Bundesrat nach einer Vernehmlassung mit weitgehend positiven Rückmeldungen an seiner Sitzung vom 28. September 2018 gutgeheissen. Dieser Beitrag ist eine Investition in Sicherheit, Stabilität und Wohlstand in Europa und entspricht damit den Interessen der Schweiz. Zudem hat der Bundesrat die Bedeutung einer guten Zusammenarbeit mit der EU und das Ziel der Festigung der bilateralen Beziehungen wiederholt unterstrichen. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat entschieden, trotz offener Fragen in den Gesamtbeziehungen Schweiz-EU - u. a. betreffend die Börsenäquivalenz - einen nächsten Schritt zu machen und die Botschaft zum zweiten Schweizer Beitrag dem Parlament zu überweisen. Der Beitrag ist zwar nicht direkt mit anderen Dossiers verknüpft, er gliedert sich aber in die bilateralen Beziehungen Schweiz-EU ein. Die Entwicklungen in den Beziehungen zur EU können nun in die parlamentarische Debatte einfliessen.
3. Der Rückzug einer Vorlage ist gemäss Artikel 73 Absatz 3 ParlG (SR 171.10) nicht möglich. Die Einschätzung des Bundesrates betreffend den zweiten Schweizer Beitrag hat sich zudem nicht geändert.
Antwort des Bundesrates.