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18.4233 · Motion · 2018-12-13

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die per 1. Februar 2019 beschlossene Teilrevision der Kernenergieverordnung rückgängig zu machen.

Begründung

Mit dem Entscheid vom 7. Dezember 2018 des Bundesrates, die Teilrevision der Kernenergieverordnung zu genehmigen und bereits auf den 1. Februar 2019 in Kraft zu setzen, übergeht der Bundesrat das Parlament in unakzeptabler Art und Weise. Die Umweltkommission des Ständerates verlangt mit ihrem Postulat 18.4107, einen Prüfbericht von externen Fachleuten zu den Auswirkungen der Revision verfassen zu lassen. Dieses Geschäft ist noch hängig.

Umso stossender ist der Entscheid des Bundesrates, als die Stellungnahmen im Rahmen der Vernehmlassung überwiegend kritisch ausgefallen sind. Zahlreiche Kantone, Städte und Gemeinden, unser Nachbarland Baden-Württemberg, Kantonsvertreter des Bevölkerungsschutzes, diverse Gesundheits-, Anwalts- und Umweltverbände sowie die zuständige Kommission für Strahlenschutz des Bundes kamen zum Schluss, dass die geplanten Verordnungsanpassungen zu einer Herabsetzung des Schutzniveaus für die Bevölkerung führen wird, und haben sie deshalb in ihrer grossen Mehrheit abgelehnt. Wenn der Bundesrat sich über die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmerinnen hinwegsetzt, verkommt das Konsultationsverfahren zu einer Farce.

Kommt hinzu, dass der Bundesrat damit auch die Rechtsstaatlichkeit mit Füssen tritt, ist doch genau zum Inhalt der angeblich unklaren Verordnungsbestimmung ein Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht hängig. Ohne das Prinzip der Gewaltenteilung einzuhalten und den Entscheid der Richter abzuwarten, will der Bundesrat mit seinem Entscheid die Gesetzgebung in den umstrittenen Punkten abschwächen. Denn unter dem Deckmantel einer Korrektur einer angeblich "unklar formulierten Bestimmung" plant der Bundesrat mit der Inkraftsetzung der Verordnungsänderung eine massive Abschwächung der Anforderungen an die nukleare Sicherheit und damit eine Verwässerung der Kernenergieverordnung. Die Bevölkerung würde mit den geplanten Massnahmen einem hundertmal höheren nuklearen Strahlenrisiko ausgesetzt. Aus all diesen Gründen ist auf eine Inkraftsetzung der Verordnungsänderung zum Wohle von Mensch und Umwelt zu verzichten.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil A-1969/2017 vom 22. Januar 2019 die in der Begründung der Motion erwähnte Beschwerde abgewiesen. Das Gericht kommt nach Auslegung der massgeblichen Normen insbesondere zum Schluss, dass das Ensi den zulässigen Grenzwert bei einem 10 000-jährlichen Erdbeben zu Recht bei 100 Millisievert angesetzt hat.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.