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18.4376 · Interpellation · 2018-12-14

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Die Klimakrise sorgt nicht nur für eine Zunahme an Extremwetterereignissen wie lange Hitzeperioden oder heftige Niederschläge. Sie ist auch eine der wesentlichen Treiberinnen des weltweiten Verlustes an Biodiversität. Die Geschwindigkeit der menschgemachten Klimaerhitzung stellt eine kaum zu bewältigende Herausforderung für die Anpassungsfähigkeit der Natur dar. Der Weltklimarat warnte bereits 2014 in seinem fünften Sachstandsbericht vor schwerwiegenden Folgen für die Ökosysteme und rechnet je nach gewähltem Szenario der Erhitzung mit erheblichen Auswirkungen auf die Tier- und Pflanzenpopulationen. Auch die neusten Klimaszenarien für die Schweiz CH2018 zeigen die Auswirkungen der Klimaerhitzung auf Lebensräume und Standortbedingungen von Tier- und Pflanzenarten auf.

Es stellen sich die folgenden Fragen:

1. Welche Veränderungen von Ökosystemen, Biotopen, Tier- und Pflanzenpopulationen sind bei ungenügendem Klimaschutz bis 2050 zu erwarten?

2. Welche Ökosysteme und Populationen sind von einem ungenügenden Klimaschutz bis 2050 besonders betroffen?

3. Mit welcher Strategie und mit welchen finanziellen Aufwendungen will der Bundesrat den Verlust an Biodiversität aufgrund von Klimaerwärmung verhindern oder abmildern?

4. Welche konkreten Massnahmen wurden bereits eingeleitet?

Stellungnahme des Bundesrates

1./2. Die Biodiversität der Schweiz gerät durch den Klimawandel zusätzlich unter Druck. Dies ist besonders relevant, weil viele Lebensräume in der Schweiz weitere Belastungen kaum mehr abfedern können. Der Temperaturanstieg und die zunehmende Trockenheit verschlechtern den Zustand vieler Ökosysteme und die Überlebensbedingungen zahlreicher Arten zusätzlich. Besonders betroffen sind alpine und aquatische Ökosysteme. So sind beispielsweise Fliessgewässer und Feuchtgebiete bereits heute in ihrer natürlichen Dynamik so stark beeinträchtigt, dass ihre Resilienz und Funktionsfähigkeit nicht mehr gewährleistet werden kann.

Der Klimawandel dürfte zudem für invasive gebietsfremde Arten förderlich sein, weil zahlreiche dieser Arten von für sie günstigeren Umweltbedingungen profitieren können. Schliesslich geht die Wissenschaft davon aus, dass der Klimawandel die genetische Vielfalt innerhalb von Arten und damit die Biodiversität in ihrem Kern bedroht. Entsprechend ist es auch für die Erhaltung der Biodiversität von zentraler Bedeutung, dass das im Klimaübereinkommen von Paris verankerte Ziel - die globale Erwärmung auf deutlich unter 2 Grad Celsius bzw. möglichst auf 1,5 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Wert zu begrenzen - erreicht wird.

Allerdings sind viele Auswirkungen des Klimawandels auf die Ökosysteme kaum abschätzbar. Die vielfältigen Interaktionen und Abhängigkeiten zwischen Arten, ihren Lebensräumen und den natürlichen Rahmenbedingungen (Temperatur, Feuchtigkeit) sind komplex. Unbestritten ist, dass eine reichhaltige Biodiversität die unverzichtbare Grundlage ist, um gegenüber Veränderungen reaktionsfähig zu bleiben und um die für den Menschen unverzichtbaren Ökosystemleistungen langfristig zu erhalten. Diesen Grundsatz hat der Bundesrat als Oberziel der Strategie Biodiversität Schweiz 2012 verankert.

3./4. Der 2017 vom Bundesrat verabschiedete Aktionsplan zur Strategie Biodiversität Schweiz (AP SBS) nimmt mit seinen Massnahmen und Pilotprojekten sowohl die Grundsätze der Strategie Biodiversität Schweiz als auch die Kernanliegen des Aktionsplans zur Anpassung an den Klimawandel im Bereich Biodiversität auf (2014). Durch die Konzeption der ökologischen Infrastruktur, die Sanierung bestehender hochwertiger Lebensräume oder die Artenförderung soll die Biodiversität gestärkt werden. Aber auch andere Massnahmen wie eine biodiversitätsfreundliche Ausgestaltung von Sektoralpolitiken wie Verkehr, Siedlung, Land- und Waldwirtschaft oder Erholung und Tourismus sollen die Biodiversität fördern.

Die aktuell investierten Mittel des Bundes widerspiegeln den ausgewiesenen Finanzbedarf im Bereich Biodiversität nicht. Deshalb hat der Bundesrat bereits im Mai 2016 eine Mittelerhöhung zugunsten von Sofortmassnahmen 2017-2020 beschlossen und damit dringliche Sanierungs- und Aufwertungsmassnahmen in den Biotopen von nationaler Bedeutung sowie die Förderung der Biodiversität im Wald zusätzlich unterstützt.

Mit seinem Entscheid zum AP SBS im September 2017 hat der Bundesrat zudem entschieden, diese Sofortmassnahmen auch in der kommenden Programmvereinbarungsperiode 2020-2024 weiterzuführen und ab 2021 um maximal 20 Millionen Franken pro Jahr aufzustocken. Dies unter der Voraussetzung, dass sich die Kantone in ähnlichem Umfang wie der Bund an der Finanzierung der Sofortmassnahmen ab 2021 beteiligen werden. Mit einer Erhöhung der Bundesmittel für die Programmvereinbarungen wird insbesondere der Naturschutzbereich weiter gestärkt.

Zudem werden im Rahmen der ersten Umsetzungsphase des AP SBS 2019-2023 Synergiemassnahmen und Pilotprojekte im Umfang von jährlich 10 Millionen Franken realisiert, welche die Biodiversität direkt fördern, eine indirekte Förderwirkung über die Sektoralpolitiken entfalten oder der Information und Sensibilisierung von Bevölkerung und Entscheidungsträgern dienen.

Gestützt auf die Wirkungsanalyse des AP SBS wird der Bundesrat 2023 über eine Fortsetzung und gegebenenfalls Ergänzung des Aktionsplans mit weiteren Massnahmen beschliessen.

Antwort des Bundesrates.