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18.4388 · Interpellation · 2018-12-14

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Was versteht der Bundesrat unter dem Begriff "Soft Law"?

Lange wurde über den Migrationspakt und seinen Status als Soft Law diskutiert. Für die einen ist der Pakt eine Reihe von Erklärungen allgemeiner, rechtlich nicht verbindlicher Grundsätze. Die anderen befürchten dagegen, sich in diesem Netz aus Prinzipien zu verfangen und eines Tages dazu verpflichtet zu werden, die erklärten Grundsätze in materielles Recht umzuwandeln.

Wäre es möglich, die Entwicklung des internationalen Rechts in Form von konzentrischen Kreisen auf drei Ebenen - eventuell mit der Möglichkeit, sich auf jeder dieser drei Ebenen zurückzuziehen - zu konzipieren?

Zunächst würden sich mehrere Länder auf eine Reihe von Leitprinzipien (Soft Law) einigen. Je nach Situation und gemachten Erfahrungen dieser Länder würden diese Grundsätze danach in das positive Recht dieser jeweiligen Länder umgesetzt werden. Es ist zu hoffen, dass die Ergebnisse, zu denen die meisten dieser Länder in Berücksichtigung der gemeinsam aufgestellten Grundsätze kommen würden, nicht zu weit voneinander abweichen. Dies könnte dann eine nützliche Grundlage darstellen, um in einem dritten Schritt internationale Verträge mit zwingendem Rechtscharakter unterzeichnen und anschliessend ratifizieren zu können. Es ginge also darum, schrittweise vorzugehen und so zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen.

Stellungnahme des Bundesrates

Die in der Interpellation aufgeworfene Definitionsfrage ist Teil der laufenden Diskussion zu Soft Law. In den letzten Jahren hat das Soft Law als Instrument zur Gestaltung der internationalen Beziehungen an Bedeutung gewonnen. Dem Bundesrat ist die Wichtigkeit dieser Thematik bewusst; er hat daher beantragt, das Kommissionspostulat der APK-S 18.4104 zur Konsultation und Mitwirkung des Parlamentes im Bereich von Soft Law anzunehmen. Im entsprechenden Bericht wird insbesondere auf die Definition von Soft Law eingegangen und erläutert, wie es rechtlich und politisch eingeordnet werden kann. Zudem wird erörtert, inwiefern das Parlament in diesem Bereich unter Wahrung der verfassungsmässigen Kompetenzordnung in geeigneter Form mitwirken und gleichzeitig die aussenpolitische Handlungsfähigkeit der Schweiz gewahrt werden kann. All diese Fragen bedürfen einer vertieften Abklärung. Angesichts der laufenden Ausarbeitung des Postulatsberichtes erachtet es der Bundesrat als verfrüht, bereits zum jetzigen Zeitpunkt eine abschliessende Haltung zur Definition und zu möglichen Weiterentwicklungen von Soft Law einzunehmen, die der Interpellant vorschlägt.

Antwort des Bundesrates.

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