18.5141 · Fragestunde. Frage · 2018-03-06
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
2015 fand die zweite Überprüfung der Umsetzung der Uno-Kinderrechtskonvention durch die Schweiz statt. Der Uno-Kinderrechtsausschuss hat Lücken in der Umsetzung identifiziert und 108 Empfehlungen an die Schweiz formuliert. Der Bund koordiniert den Follow-up-Prozess zu diesen Empfehlungen.
- Was ist der aktuelle Stand beim Follow-up der Empfehlungen?
- Welche Prioritäten setzt der Bund bei deren Umsetzung?
- Welche Massnahmen sind geplant?
- Sind zivilgesellschaftliche Akteure bei den Follow-up-Arbeiten einbezogen?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bund hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, in der alle Bundesämter und die interkantonalen Konferenzen vertreten sind, welche von den Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses betroffen sind. Die Empfehlungen wurden unter Berücksichtigung der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen und des aktuellen Standes der Umsetzung analysiert und Massnahmen erarbeitet. Der Bundesrat wird über die Massnahmen sowie die Umsetzungsstrategie dieser Empfehlungen bis Ende 2018 befinden. Die Empfehlungen des Kinderrechtsausschusses richten sich an die staatlichen Akteure. Es ist deshalb in erster Linie an ihnen, die Empfehlungen zu priorisieren. Die Zivilgesellschaft wird gegebenenfalls bei der Umsetzung beigezogen.