18.5316 · Fragestunde. Frage · 2018-05-31
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Im Zusammenhang mit der Affäre Corela hat der Bundesrat erklärt, dass die Invalidenversicherungsstellen von Amtes wegen die Situation der Personen erneut beurteilen würde, deren Gutachten der Klinik Corela in Auftrag gegeben worden waren (18.5130).
Später präzisierte er, dass dies nicht möglich sei. Die betroffenen Personen müssten selbst ein Gesuch um Revision stellen (18.3333).
Meines Wissens gibt es mindestens ein Gesuch, auf welches die Antwort der kantonalen Invalidenversicherungsstelle lautete, der Fall werde nicht neu beurteilt, da nur die elf Fälle betroffen seien, die im Verfahren vor Bundesgericht erwähnt wurden.
Wie gewährleistet der Bundesrat, dass die Invalidenversicherung die Situation aller Personen überprüft, die von den gefälschten Gutachten betroffen sein könnten?