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18.5357 · Fragestunde. Frage · 2018-06-06

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Am 1. Februar 2018 ist der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für Tankstellenshops in der Schweiz in Kraft getreten. Der Bundesrat hat dabei beschlossen, dass die Bestimmungen über die Mindestlöhne auf den Kanton Tessin nicht anwendbar sind.

Der Tessiner Staatsrat hat verlangt, dass der oben genannte Mindestlohn auch im Tessin gelten soll; er befürchtet, dass dies sonst zu Lohndumping führen könnte.

Ist der Bundesrat bereit, die Situation nochmals in diesem Sinne zu prüfen, wie dies auch die Tessiner Regierung verlangt?

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