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18.5449 · Fragestunde. Frage · 2018-09-12

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Das KVG schreibt eine Qualitätsverbesserung vor. Das Erheben von Patientendaten wie Geburtsdatum, Geschlecht oder Wohnort ist unumgänglich, um beurteilen zu können, welche Behandlung in einem Spital am besten geeignet ist. Das Datenschutzgesetz (DSG) stuft diese Daten jedoch als besonders schützenswert ein.

- Ist die Revision des DSG mit dem KVG und dem Strafgesetzbuch bezüglich Verbesserung der Behandlungsqualität kompatibel?

- Muss das KVG aufgrund der DSG-Revision ebenfalls überarbeitet werden?